Im September gab der Bundesrat bekannt, dass er die freie Wahl des Gaslieferanten nicht mehr nur ab einem bestimmten Jahresverbrauch ermöglichen will, sondern für alle Endverbraucher. Das Gesetz soll aus seiner Sicht die Gasversorgungssicherheit erhöhen und klare Regeln für den Marktzugang schaffen. Interessierte Kreise können sich bis Mitte Dezember zum Vorhaben äussern.
Preisüberwacher Stefan Meierhans hat dem zuständigen Energiedepartement von Bundesrat Albert Rösti seine Haltung bereits mitgeteilt. Wie er in seinem am Donnerstag publizierten Newsletter schreibt, lehnt er die Vorlage aus verschiedenen Gründen ab.
Es sei unwahrscheinlich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten von einem vielfältigen Angebot und wirksamem Preiswettbewerb profitieren würden. Sicher sei jedoch, dass sie zusätzliche Marktrisiken und die Kosten für den vorzeitigen Ausstieg aus der Erdgasversorgung tragen müssten.
Störend ist laut dem Preisüberwacher beispielsweise, dass der Bundesrat auf eine Regelung der Grundversorgung verzichten will, welche den Haushalten und kleineren Unternehmen eine sichere Versorgung zu erschwinglichen Preisen zugesichert hätte. Die vom Bundesrat geplante Marktöffnung in der Schweiz dürfte weder am Preisniveau im europäischen Handel noch an der Importabhängigkeit etwas ändern, wie Meierhans schreibt.
Ganz grundsätzlich stelle sich zudem die Frage, ob es sinnvoll sei, den Gasmarkt für alle zu öffnen, nachdem beschlossen worden sei, aus energiepolitischen Gründen die Versorgung der Haushalte mit Erdgas weitgehend einzustellen. Meierhans plädiert stattdessen dafür, den bereits heute geltenden Marktzugang für Industriekunden gesetzlich abzusichern.
(AWP)