So werde auf eine automatische Teuerungsanpassung verzichtet, teilte der Preisüberwacher am Donnerstag mit. Ursprünglich sei eine Erhöhung von 30 auf 50 Franken vorgesehen gewesen. Künftig sollen Gebühren nur dann erhöht werden, wenn der tatsächliche Aufwand für die Dienstleistung steigt.
Zudem wird ein Monitoring eingeführt. Damit soll regelmässig überprüft werden, ob die Gebühren den angestrebten Kostendeckungsgrad einhalten. Dies schaffe mehr Transparenz und ermögliche es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren.
Es wurden aber nicht alle Forderungen des Preisüberwachers umgesetzt. So kritisierte er, dass eine neue sogenannte «Infostargebühr» bestehen bleibe. Auch die Gebühren für standardisierte Dokumente seien aus seiner Sicht weiterhin zu hoch.
(AWP)
