In den Änderungen der Eigenmittelverordnung für die «Too-big-to-fail»-Banken hat der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsvorschlag unter anderem vorgesehen, dass die systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute künftig ihre Banken-Software aber auch latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die Verordnungsänderungen würden per Anfang 2027 in Kraft treten, so der «SonntagsBlick».

Unterstützung im Bundesrat

Die UBS hatte sich bereits im letzten Herbst heftig gegen die «unverhältnismässigen» Vorschläge gewehrt. So stelle etwa die Banken-Software einen klaren Wert dar, hiess es von Seiten der Grossbank. Ein vollständiger Abzug von latenten Steueransprüche werde zudem in keinem anderen Land angewandt, machte die UBS geltend.

Laut dem «SonntagsBlick» dürfte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aber die Mehrheit des Bundesrats für die Vorschläge hinter sich haben. So sähen die beiden SP-Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans die UBS ohnehin kritisch, aber auch ihr FDP-Kollege Ignazio Cassis und Mitte-Vertreter Martin Pfister unterstützten den Vorstoss. Auch die beiden SVP-Vertreter Albert Rösti und Guy Parmelin könnten die Pläne der Finanzministerin mittragen, heisst es.

Botschaft zum Bankgesetz

Zeitgleich mit der Verordnung wolle der Bundesrat auch eine Botschaft an das Parlament zur Änderung des Bankengesetzes verabschieden, so der «SonntagsBlick». Kernpunkt ist dabei die umstrittene vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Grossbank.

Die UBS hatte auch die Änderung des Bankengesetzes in einer Vernehmlassungsantwort vehement abgelehnt. Sämtliche bundesrätlichen Verschärfungen würden zu zusätzlichen Eigenkapital von rund 26 Milliarden US-Dollar führen, was die Grossbank gegenüber der ausländischen Konkurrenz stark Benachteiligungen würde, hiess es.

Anders als die Verordnung kann das Parlament den Gesetzesentwurf noch abändern. Im vergangenen Jahr hatte eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern einen «Kompromissvorschlag» vorgelegt. Dieser sah unter anderem vor, die Unterlegung der Auslandstöchter mit sogenannten AT-1-Anleihen zu erlauben.

EFD nennt «erstes Halbjahr»

Eine Sprecherin des Eidgenössischen Finanzdepartements wollte den Medienbericht am Sonntag auf AWP-Anfrage nicht kommentieren. Der Bundesrat werde die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes «im ersten Halbjahr 2026» verabschieden, erklärte sie. Zudem werde sich der Bundesrat, ebenfalls im ersten Halbjahr, zur endgültigen Fassung und zum Inkrafttreten der Eigenmittelverordnung äussern.

Von der Grossbank UBS war am Sonntag zunächst keine Stellungnahme erhältlich.

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(AWP)