Der Bankerin war vorgeworfen worden, «im Jahr 2016 den Transfer von mehr als 600'000 Franken kriminellen Ursprungs nach Abu Dhabi organisiert zu haben», schreibt Reuters weiter. Eine Begründung für den Freispruch lag noch nicht vor. Der Bankerin wurde eine kleine Entschädigung zuerkannt. Noch sei das Urteil nicht rechtskräftig und es könne Berufung eingereicht werden.

Ein Verfahren gegen die UBS als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse im Fall der Kreditvergaben an mosambikanische Staatsunternehmen war bereits Mitte April eingestellt worden. Das Verfahren gegen die Bankerin lief zunächst weiter.

Die Kreditvergaben durch die CS-Gruppe von insgesamt über 2 Milliarden US-Dollar wurden 2013 mit drei Staatsunternehmen des südostafrikanischen Landes getätigt. 2016 wurden sie als sogenannter «Mosambik-Schuldenskandal» bekannt.

2020 eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA) ein erstes Strafverfahren in diesem Zusammenhang, das sie gegen zwei natürliche Personen wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Verdachts der Gehilfenschaft zur Bestechung fremder Amtsträger führte. Auf der Basis der so gewonnenen Erkenntnisse eröffnete die BA das zweite Verfahren gegen die CS und die Mitarbeiterin.

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(AWP)