Infomaniak halte die Begründung einer «Versorgungslücke» für missbräuchlich und finde, dass die ungewöhnliche Dauer der Verlängerung den Wettbewerb beeinträchtige. Die Bundeskanzlei habe sich unter anderem auf das Risiko von Ausfällen und erhöhten Kosten berufen, schrieb die Zeitung.
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(AWP)