Mit diesem Entscheid habe das Gericht eine bereits 2023 erlassene Unterlassungsverfügung noch ausgeweitet, hiess es weiter. Nestlé hatte damals geltend gemacht, der Hersteller habe die Marke trotz eines rechtskräftigen Urteils weiter genutzt und Produkte damit über Online-Plattformen verkauft. Als Beweis dafür seien Online-Käufe oder Screenshots von E-Commerce-Angeboten vorgelegt worden.
Das frühere indische Unternehmen «KIT KAT Food Products» habe den Betrieb unter dem Namen «Keka Food Products» und Snacks seien als «Keka Chanachur» weiterhin verkauft worden, stellte das Gericht fest.
mk/
(AWP)
