CREDIT SUISSE: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat einen Rekurs gegen den Freispruch der ehemaligen CS-Risikochefin Lara Warner eingelegt. Das Bundesstrafgericht hatte vergangene Woche ein Verfahren gegen die frühere Compliance-Verantwortliche der Credit Suisse eingestellt. Somit musste sie auch die vom EFD verhängte Busse nicht bezahlen. Damit ist das Finanzdepartement nicht einverstanden. «Das Eidgenössische Finanzdepartement hat gegen das Urteil Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts erhoben», sagte EFD-Sprecher Pascal Hollenstein am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP: «Mehr sagen wir dazu nicht.» Zuerst hatte die «SonntagsZeitung» darüber berichtet. Das Finanzdepartement hatte Warner im März 2025 wegen Verletzung der Meldepflicht wegen Geldwäscherei im Mosambik-Skandal zu einer Busse von 100'000 Franken verdonnert. Die frühere CS-Managerin hatte in der Folge angekündigt, die Verurteilung gerichtlich anzufechten. Am vergangenen Dienstag kam der Freispruch. Bei Erlass der Strafverfügung durch das EFD sei die Verjährung bereits eingetreten, teilte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts mit. (SoZ S. 41. Siehe separaten Artikel)

SWISS: Die Swiss greift wegen Problemen mit ihrem kleinsten Flugzeugtyp zu drastischen Massnahmen. Zwei Airbus A220-100 sind ausser Betrieb genommen worden und werden nun ausgeschlachtet. Damit will die Schweizer Airline Ersatzteile für den Rest der A220-Flotte erhalten. Im vergangenen Oktober hatte die Swiss wegen der Probleme mit der Triebwerkswartung und dem Ersatzteilmangel die Stilllegung aller neun kleinen Airbus A220-100 für eineinhalb Jahre beschlossen. Damit wollte die Swiss die 18 Triebwerke der A220-100 für die grösseren A220-300 nutzen, von denen die Fluggesellschaft 21 Maschinen im Einsatz hat. Damit steige die Einsatzbereitschaft der A220-300-Flotte. Nun geht die Swiss einen Schritt weiter: «Die beiden A220-100 HB-JBD und HB-JBC werden nicht mehr reaktiviert, sondern ausgeflottet und zerlegt. Durch die Zerlegung sichern wir gezielt Komponenten für den Eigenbedarf», sagte eine Swiss-Sprecherin am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur zu entsprechenden Medienberichten der Vortage. Denn die Verfügbarkeit von Komponenten für die Airbus-A220-Flotte sei weiterhin weltweit angespannt. («Aerotelegraph», «Aviation Week», «Blick»)

RICOLA: Ricola fordert Zölle zurück, die US-Präsident Donald Trump laut einem Urteil des obersten US-Gerichts zu Unrecht erhoben hat. «Wir reichen keine Klage ein wie andere, haben nun aber Rückforderungen an die US-Zollbehörden gestellt», sagt Ricola-Chef Thomas Meier in einem Interview mit dem «Blick» vom Samstag. «Wir rechnen demnächst mit ersten Rückzahlungen.» Diese bewegten sich im Bereich von mehreren Millionen Franken. «Mit derzeit rund 10 Prozent US-Zöllen können wir leben, aber bei Präsident Trump weiss man ja nie, was noch kommt», sagte Meier weiter. Die Zölle seien ein Schock gewesen. «Die haben uns richtig Geld gekostet, ein Millionenschaden», sagte Meier weiter. Ricola habe die Preise in den USA erhöht. Dennoch sei das US-Geschäft erstaunlich wenig eingebrochen. («Blick» vom Samstag. Siehe separaten Text)

FALL VINCENZ: Neue Dokumente stellen laut der «NZZ am Sonntag» einen zentralen Vorwurf im Fall des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz infrage. Chats, E-Mails und Entwürfe für Darlehensverträge würden darauf hindeuten, dass eine Zahlung von 2,9 Millionen Franken des ehemaligen Aduno-Chefs Beat Stocker an Vincenz ein echtes Darlehen und kein verdeckter Erlös aus einer Firmenbeteiligung gewesen sei. Die Dokumente beträfen den Fall Investnet, einen wichtigen Anklagepunkt im Raiffeisen-Verfahren. Das Bezirksgericht Zürich habe 2022 die Darstellung eines Darlehens als Schutzbehauptung gewertet und die Zahlung als Teil eines unrechtmässigen Geschäfts eingestuft. Die nun aufgetauchten Unterlagen seien damals nicht berücksichtigt worden und fehlten in den Gerichtsakten. Der Anwalt von Stocker habe die Dokumente inzwischen als Beweisanträge beim Zürcher Obergericht eingereicht. Dieses werde den Fall im Berufungsverfahren ab August neu beurteilen. (NZZaS S. 35)

STEUERN: Mehrere Kantone haben laut Recherchen der «NZZ am Sonntag» Unternehmen teils umfangreiche Steuererleichterungen gewährt. Die sogenannten «Tax Holidays» seien ein etabliertes Instrument der Standortförderung und stünden grundsätzlich auch Schweizer Firmen offen, würden aber meist zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen eingesetzt. Aus Unterlagen der amerikanischen Börsenaufsicht SEC gehe hervor, dass unter anderem die Kantone Waadt, Luzern und Basel-Landschaft solchen Firmen Steuervergünstigungen zugesprochen hätten. Wie oft und in welchem Umfang Steuererleichterungen gewährt würden, sei jedoch weitgehend unbekannt. Auch der Bund verfüge über keine entsprechenden Zahlen, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement der Zeitung mit. Die betroffenen Kantone hätten allesamt betont, dass die Steuererleichterungen im Einklang mit den Steuergesetzen stünden. Ziel sei die Ansiedlung profitabler Unternehmen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Wegen der OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Umsatz von 750 Millionen Franken verlieren die Steuererleichterungen in Tiefsteuerkantonen aber an Bedeutung. Viele Kantone würden deshalb auf andere Massnahmen wie Subventionen umstellen, hiess es. Um attraktiv zu bleiben, setzten Kantone wie Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Schaffhausen und Zug auf Förderbeiträge, erstattungsfähige Steuergutschriften, Forschungszuschüsse oder Prämien pro eingesparter Tonne CO2, schreibt die Zeitung. (NZZaS S. 39)

jb

(AWP)