ZURICH: Der Versicherer Zurich ist ins Visier der Finanzmarktaufsicht Finma geraten. Die Behörde habe ein Enforcement-Verfahren wegen möglicher Mängel im internen Kontrollsystem eröffnet, schreibt der «Sonntagsblick». Im Fokus stehe das Geschäft der beruflichen Vorsorge rund um die Sammelstiftung Vita. Geprüft werde insbesondere, ob an der Schnittstelle zwischen Stiftung und Versicherer ausreichende Kontrollen bestehen, um Interessenkonflikte sowie überhöhte Gebühren oder Quersubventionierungen zu verhindern. Laut der Zeitung wurden bereits ein Dutzend Mitarbeitende befragt. Die Vita-Sammelstiftung zählt mit rund 27'000 angeschlossenen Unternehmen und rund 150'000 Versicherten zu den grössten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Sie verwaltet Vorsorgevermögen von mehr als 22 Milliarden Franken. Zurich und die Finma wollten den Bericht nicht kommentieren. (Sobli, S. 30/31; siehe separate Meldung)
UBER: Der Schweizer Ableger des US-Fahrdienstvermittlers Uber ist mit einem ausgeklügelten Betrug um rund 1,5 Millionen Franken geschädigt worden. Demnach generierten die Täter fiktive Fahrten, stornierten diese und nutzten Rückerstattungen, um sich unrechtmässige Auszahlungen als vermeintliche Fahrer zu verschaffen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» unter Berufung auf rechtskräftige Strafbefehle der Zürcher Staatsanwaltschaft berichtete. Die Gelder flossen laut dem Bericht über Konten von angeworbenen Helfern in der Schweiz ins Ausland, unter anderem nach China, Hongkong und Ägypten. Uber entdeckte den Betrug 2021 und reichte Strafanzeige ein. Mehrere Geldwäscher wurden inzwischen verurteilt. Die mutmasslichen Drahtzieher in Ägypten konnten laut der Zeitung trotz Ermittlungen bis heute nicht identifiziert werden. Uber wollte sich gegenüber der Zeitung nicht zum Fall äussern. Das Unternehmen erklärte, Betrugsfälle würden konsequent verfolgt und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. (NZZ vom Samstag, S. 15; siehe separate Meldung)
US-ZÖLLE: Mehrere Schweizer Unternehmen haben sich bereits Millionenbeträge an zu Unrecht erhobenen US-Zöllen zurückerstatten lassen. So erhielt Stadler Rail laut eigenen Angaben rund zwei Drittel von insgesamt 10 Millionen US-Dollar zurück, Victorinox mehr als 4 Millionen Dollar und Kuhn Rikon einen sechsstelligen Betrag, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Auch ABB sowie Kunden des Kaffeemaschinenherstellers Thermoplan profitierten von Rückzahlungen. «Ich bin überrascht, wie gut und verhältnismässig einfach die Rückerstattungen ablaufen», sagt Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor des Techverbands Swissmem. Grundlage ist ein Urteil des Obersten US-Gerichts, das einen Teil der 2025 eingeführten Strafzölle für rechtswidrig erklärte. (SZ, S. 7)
US-ZÖLLE II: Trotz des neuen US-Zollsatzes von 12,5 Prozent hoffen Bund und Schweizer Uhrenindustrie weiter auf eine Ausnahme für Zeitmesser. Laut der «NZZ am Sonntag» setzt sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in den Gesprächen mit Washington dafür ein. Unterstützung kommt aus der Branche: Breitling-Chef Georges Kern und der Uhrenverband FH argumentieren, Schweizer Uhren müssten nicht vor US-Konkurrenz geschützt werden, da es dort praktisch keine vergleichbare Industrie gebe. Sie verweisen auf bereits gewährte Ausnahmen für Produkte wie Pharma und Kaffee sowie für Pilatus-Flugzeuge. Die USA sind der mit Abstand wichtigste Exportmarkt der Schweizer Uhrenindustrie. (NZZaS, S. 37)
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ: Der von der Schweiz nach Genf geholte internationale KI-Gipfel 2027 soll deutlich kleiner ausfallen als frühere Austragungen. Mit einem Budget von 5,4 Millionen Franken verzichtet der Bundesrat aus Kostengründen auf ein Treffen der Staats- und Regierungschefs, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Zudem sollen Unternehmen einen Teil der Finanzierung übernehmen. Laut dem Bericht interessieren sich unter anderem Swisscom, IBM, Banken und Versicherungen für ein Sponsoring. Bereits als Gold-Partner engagiert ist Digitalswitzerland, dem unter anderem Google, OpenAI, die Post und die Migros angehören. (SZ, S. 6)
TEXTILIEN: Die Schweiz macht beim Vernichtungsverbot für Textilien, das seit einer Woche in der EU gilt, nicht mit. Die Schweiz übernehme die neue EU-Verordnung nicht, teilte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) den Tamedia-Zeitungen mit. Schweizer Exporteure mit EU-Standorten wie On oder Nikin sind vom EU-Verbot aber dennoch betroffen. Gemäss einer Umfrage des Bafu aus dem Jahr 2022 werden zwölf Prozent der unverkauften Textilien und Schuhe in Kehrichtverbrennungsanlagen entsorgt. In Wahrheit dürfte das Ausmass grösser sein, da zahlreiche Billig-Modeanbieter bei der Umfrage nicht mitgemacht hätten. In Europa werden gemäss der EU-Umweltagentur jährlich 600'000 Tonnen ungetragener Kleidung von Händlern wie Zalando oder Shein zerstört - mit CO2-Emissionen von rund 5,6 Millionen Tonnen pro Jahr. (Tamedia-Zeitungen vom Samstag; S. 4)
FEUERWERK: Die anhaltende Trockenheit und die damit verbundenen Feuerverbote setzen der Schweizer Feuerwerksbranche schwer zu. Wie der «Sonntagsblick» und die «Sonntagszeitung» berichten, dürfte das Geschäft rund um den 1. August weitgehend ausfallen. Nach Angaben der Schweizer Koordinationsstelle Feuerwerk werden rund zwei Drittel des Jahresumsatzes am Nationalfeiertag erzielt. Die Luzerner Feuerwerksfabrik Bugano verzichtet wegen der schwachen Nachfrage auf ihre traditionellen Verkaufszelte und hat ihren Onlineshop vorübergehend geschlossen. Branchenvertreter befürchten, dass trockene Sommer häufiger werden und bringen kontrollierte Abschussplätze in Gemeinden etwa unter Aufsicht der Feuerwehr als mögliche Lösung ins Spiel. (SZ, S. 5/Sobli, S. 8/9)
ZUWANDERUNG: Nach dem Nein zur 10-Millionen-Initiative denkt die SVP über Möglichkeiten nach, die Zuwanderung auf Gemeinde- oder Kantonsebene zu begrenzen. An einer SVP-Tagung Ende August sollen entsprechende Modelle diskutiert werden, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Als Vorbilder gelten demnach die Luzerner Gemeinde Hochdorf, wo das Bevölkerungswachstum per Initiative gebremst wurde, sowie die Walliser Gemeinde Grimisuat. Dort soll die Einwohnerzahl wegen knapper Wasserressourcen langfristig auf 5000 Personen begrenzt werden, indem unter anderem keine neuen Einzonungen mehr vorgenommen werden. (NZZaS, Front/S. 11/12)
PUBLIKATIONSVERBOT: Das Bundesgericht hat ein Publikationsverbot für Teile eines Buchs über den früheren Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Guy Lachappelle bestätigt, berichtet die «Sonntagszeitung». Demnach durfte seine ehemalige Partnerin ein Kapitel nicht veröffentlichen, in dem sie ihn unter einem Pseudonym unter anderem als «Psychopath», «Sadist» und «Meister der Manipulation» bezeichnet. Das Gericht kam zum Schluss, dass Lachappelle trotz der Pseudonymisierung erkennbar gewesen sei und seine Persönlichkeit widerrechtlich verletzt worden sei. Ausgangspunkt war eine Affäre, die 2021 zu Lachappelles Rücktritt bei Raiffeisen geführt hatte. (SZ, S. 34)
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(AWP)
