UBS: Eine Gruppe von Ex-Managern der Credit Suisse rund um den früheren Verwaltungsratspräsidenten Urs Rohner hat sich in den USA auf eine Zahlung von 115 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Sammelklage geeinigt. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor, welche über die Internetseite der UBS einsehbar sind. Die Manager sind allerdings über die Organhaftpflichtversicherung versichert, und das Geld fliesst an die Grossbank. «Wir begrüssen es, dass dieser mehrjährige Rechtsstreit durch einen Vergleich beigelegt wurde», sagte eine UBS-Sprecherin zu AWP. Zuvor hatten Bloomberg und die «Sonntagszeitung» über den Fall berichtet. Die Klage wurde 2022 von der Pensionskasse der Stadt Providence eingereicht. Es geht um Ereignisse, die zu den Archegos- und Greensill-Problemen im Jahr 2021 geführt haben, welche der CS hohe Verluste bescherten. Bemängelt wird das Versäumnis der Bank, ein risikogerechtes Managementsystem einzuführen. (Bloomberg / SoZ S.33f., siehe auch separate Meldung)

BLS: Die Berner Staatsanwaltschaft hat gemäss «Sonntagsblick» in der Affäre um den Blausee das Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Bahnunternehmens BLS eingestellt. Das Verfahren wurde im Sommer 2020 eröffnet, wie die Zeitung schrieb. Der Tatverdacht auf illegal entsorgte Abfälle in einer Deponie habe sich nicht hinreichend konkretisiert, hiess es demnach in der Einstellungsverfügung von Ende August 2025. Wasserproben hätten zudem keine «relevante Verschmutzung von Grund- oder Oberflächenwasser» ergeben. Auch habe die Untersuchung «keinerlei Anhaltspunkte» aufgezeigt, wonach die BLS Abfälle falsch deklariert haben sollte. Dem Mann erhalte eine Entschädigung von rund 31'000 Franken, schrieb die Zeitung. («Sonntagsblick» S.18f.)

US-ZÖLLE I: Das Urteil des US-Berufungsgerichts zu den Zöllen schwächt laut dem Chef der Schweiz-US-Handelskammer die Verhandlungsposition der US-Regierung gegenüber der Schweiz. Auf das Schweizer Angebot hat es wohl aber keinen direkten Einfluss mehr, wie Rahul Sahgal sagte. Die Schweiz habe ihr optimiertes Angebot nach Washington geschickt. «Das Ziel ist klar: Der Zoll von 39 Prozent muss möglichst rasch und stark gesenkt werden», sagte Sahgal zur «NZZ am Sonntag». Ein Berufungsgericht in den USA sprach dem US-Präsidenten Donald Trump am Freitag (Ortszeit) die Befugnis ab, unter Berufung auf ein Notstandsgesetz weitreichende Zölle auf Importprodukte zu verhängen. Die Schweizerisch-US-amerikanische Handelskammer geht laut Sahgal davon aus, dass die Zölle auf die Schweiz im Urteil mitgemeint sind. Trump kündigte an, das Urteil vor den Obersten Gerichtshof weiter zu ziehen. (NZZaS S.4; siehe auch separate Meldung)

US-ZÖLLE II: Der Bundesrat soll nach Informationen der «NZZ am Sonntag» US-Präsident Donald Trump bei den Verhandlungen um Zölle einen Verzicht auf eine Digitalsteuer versprochen haben. Mit einer solchen Steuer würden US-amerikanische Tech-Konzerne zur Kasse gebeten. Mehrere voneinander unabhängige und gut informierte Quellen bestätigen der Zeitung demnach, dass es im fertig ausgehandelten Vertragsentwurf zwischen der Schweiz und den USA ein Kapitel «Digitaler Handel und Technologie» gibt. Darin sichere die Schweiz den USA einen Verzicht zu. Der Bundesrat komme Trump damit bei einem Kernanliegen weit entgegen. Doch das Problem ist laut der Zeitung, dass im Parlament zurzeit Vorstösse zu diesem Thema hängig sind. (NZZaS S3f.)

ENERGIE: Das Stromabkommen mit der EU hat laut «Sonntagszeitung» Folgen für 95 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land. Mit der Unterzeichnung des Abkommens müsste die Schweiz das Gesetz streichen, das Hausbesitzerinnen und -besitzern Mindesttarife für Solarstrom garantiert, wie die Zeitung schrieb. 250'000 Personen könnten Entschädigungen verlieren. Das gehe aus einem Brief des Bundesamts für Energie hervor. Die geplante Anpassung sei auch im 930 Seiten langen Bericht des Bundesrats zum Vertragspaket erwähnt. Die EU betrachte fixe Mindestpreise als Marktverzerrung. Das Schweizer Stimmvolk habe jedoch dieser gesetzlichen Garantie vergangenes Jahr bei der Abstimmung zum Stromgesetz zugestimmt. (SoZ S.6 / «Le Matin Dimanche»; siehe auch separate Meldung)

AUTOMOBILINDUSTRIE: Das Umweltdepartement zaudert nach Worten der «Sonntagszeitung» beim Recycling von Autoelektronik. Zunächst soll die EU entscheiden, wie die Zeitung schrieb. Bis am Montag laufe die Vernehmlassung über eine Verordnung zur Ausweitung der Recyclingvorgaben auf alle elektronischen Geräte. Auf einer Liste der Geräte fehlen laut der Zeitung Gegenstände aus der Fahrzeugelektronik. Dies, obschon die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) damit beauftragt worden sei, zu untersuchen, bei welchen elektronischen Autoteilen eine Verwertung sinnvoll wäre. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation warte eine EU-Verordnung ab und prüfe danach eine allfällige Ergänzung, schrieb die Zeitung. Die EU-Verordnung basiere auf den Resultaten der Empa. (SoZ S.35)

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(AWP)