UBS/AT1 I: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht die Gefahr, dass die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS den Steuerzahler doch noch Milliarden kostet. Und dies werfe die Frage auf, wie die umstrittene Abschreibung der AT1-Anleihen in Höhe von 16 Milliarden Franken zustande kam, heisst es in einem Artikel der «NZZaS». Die UBS habe das Vorhaben, die so genannten AT1-Anleihen abzuschreiben, ursprünglich gar nicht geplant. In einem ersten Forderungskatalog der UBS, seien die AT1-Anleihen nicht enthalten gewesen, schreibt die «NZZaS» mit Verweis auf den PUK-Bericht. Erst in einer zweiten Version einen Tag später sei die Forderung nach deren Abschreibung enthalten gewesen. Die UBS sei überrascht gewesen, wie schlecht es um die Credit Suisse gestanden sei, so der Artikel unter Berufung auf einen Insider. (NZZ an Sonntag; S.1,35) 

UBS/AT1 II: Inside Paradeplatz (IP) sieht die Gefahr, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht auf grosser Verlust auf die UBS zukommt. Es könnte sein, dass die UBS aufgrund des Urteils die AT1-Bonds wieder in ihre Bilanz aufnehmen müsse, schreibt das Finanzportal in einem am Samstag publizierten Artikel. «Der Fall ist klar, die UBS muss die 17 Milliarden wieder in ihrer Bilanz aufführen», sagte gemäss IP ein «Involvierter». Der dazugehörende Buchungssatz würde lauten: «Extra-Verlust an Eigenkapital», was einen sehr hohen Verlust bei der Bank nach sich ziehen würde. (Inside Paradeplatz)

UBS/AT1 III: Die Chancen der AT+-Gläubiger der Credit Suisse auf eine Entschädigung seien wieder gestiegen, heisst es in einem Artikel der «SonntagsZeitung». Diese verweist dabei auf den Handel. Zwar gehe niemand davon aus, dass es für die AT1 ein volle Entschädigung geben, aber zumindest eine Teilentschädigung ähnlich wie für die Aktionäre. Zuletzt seien für die AT1-Anleihen der Credit Suisse 22 Prozent des Wertes bezahlt worden, so die Zeitung mit Verweis auf «Bloomberg». (SonntagsZeitung; S. 36)

Migros/Bestsmile: Nachdem die Migros im Februar gegen die Gründer des Zahnkorrektur-Unternehmens Bestsmile eine Klage eingereicht hat - sie soll bei der Übernahme im Jahre 2022 zu viel für Bestsmile bezahlt zu haben, lautete der Vorwurf - geht der Streit offenbar in die nächste Runde. Ende September hätten die Gründer in Zürich eine Gegenklage eingereicht, heisst es in einem Artikel der «Schweiz am Wochenende». Die Gründer hätten dies gegenüber der Zeitung bestätigt. Sie hätten bereits vor längerer Zeit im Rahmen einer Schlichtung Ansprüche aus «Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung» geltend gemacht. Diese Ansprüche seien nun auch gerichtlich hängig. (Schweiz am Wochenende; S. 13)

ÖV/SBB: Nach den Schlagzeilen rund um das Halbtax hat sich der Geschäftsführer von Alliance Swisspass im «SonntagsBlick» zur Zukunft des Abonnements geäussert. «Das Halbtax bleibt - es wird sogar billiger», sagte Helmut Eichhorn der Zeitung. Eichhorn erklärte, die heutige Preisreduktion betrage maximal 50 Prozent, beim neuen Smart-Abo erhalte man dagegen mindestens 50 Prozent Rabatt. Ziel sei ein nachvollziehbares Bonussystem, bei dem jederzeit ersichtlich sei, wie viele Kilometer man gefahren sei und welcher Rabatt daraus resultiere. «Zudem wird vor und nach jeder Fahrt ein Preis angezeigt. Das ist alles sehr transparent. Es wird keine versteckten Preiserhöhungen geben», sagte Eichhorn weiter. Das Konsumentenmagazin «K-Tipp» hatte diese Woche berichtet, das Halbtax werde im Rahmen des neuen Tarifsystems «MyRide» abgeschafft. Der ÖV-Branchenverband Alliance Swisspass hatte den Bericht daraufhin dementiert. (SoBli; siehe auch separate Meldung)

AUTO: In der Schweiz sind laut «SonntagsZeitung» 780'000 ungeprüfte Fahrzeuge unterwegs. Das entspreche 11,2 Prozent des gesamten Fahrzeugbestands von rund sieben Millionen zugelassenen Autos, wie die Zeitung unter Berufung auf die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) schrieb. Der Rückstand sei in den letzten Monaten stark angestiegen - im Frühling 2025 habe die Zahl noch bei 600'000 gelegen. Hauptgründe seien das Wachstum der Gesamtzahl der Fahrzeuge um über 40 Prozent seit dem Jahr 2000, die geringere Prüftätigkeit während der Coronazeit und das höhere Durchschnittsalter des gesamten Fahrzeugparks. Besonders im Verzug seien die Kantone Schaffhausen, Aargau, Zürich, Glarus, Tessin und Jura, während etwa Freiburg oder beide Basel kaum Rückstände hätten. (SonntagsZeitung; S. 8)

ERBSCHAFTEN: Das jährliche Erbschaftsvolumen in der Schweiz dürfte laut «Le Matin Dimanche» im Jahr 2025 die Marke von 100 Milliarden Franken überschreiten. Dies sagte Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor an der Universität Lausanne, der die Entwicklung der Erbschaften seit über 20 Jahren untersucht. Die Summe habe sich in den vergangenen drei Jahrzehnten vervierfacht, während sich die gesamten Löhne im gleichen Zeitraum lediglich verdoppelt hätten, wurde der Experte zitiert. Das durchschnittliche Alter der Erbenden liege bei 60 Jahren, was zu einer Konzentration des Vermögens bei den Rentnerinnen und Rentnern führe. Die Ungleichheit bei der Verteilung der Erbschaften spiegle jene der Vermögen wider, erläuterte Brülhart unter Verweis auf Daten aus dem Kanton Bern. Dort entfielen 30 Prozent der gesamten Erbschaftssumme auf das bestverdienende Prozent der Erbenden, während die 10 Prozent der Begünstigten mit den höchsten Beträgen zwei Drittel der gesamten Summen erhielten. (Le Matin Dimanche)

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(AWP)