«Die bestehenden Vorgaben für die Meldung von Betrugsverdachtsfällen können dazu führen, dass Verdachtsfälle doppelt gemeldet werden», stellt der Rechnungshof fest. Zwischen 2022 und 2024 sind laut dem Bericht insgesamt 27.000 Meldungen eingegangen. Es sollte klar geregelt sein, wem die Fälle gemeldet werden müssten. Der Rechnungshof empfiehlt, alle eingegangenen Hinweise an ein zentrales Archiv weiterzuleiten.

Aktuell können Hinweise sowohl bei der EUStA (auf Englisch EPPO) als auch bei Olaf landen. Beide Stellen prüfen, ob sie zuständig sind, wenn sie eine Meldung erhalten. Die EUStA führt strafrechtliche Ermittlungen durch, Olaf prüft dagegen die verwaltungsrechtliche Seite.

Rechnungshof: EU-Kommission braucht mehr Überblick

Der Bericht kritisiert darüber hinaus, dass das System nicht sicherstelle, dass alle Meldungen mit Verdacht auf eine kriminelle Handlung tatsächlich auch bei der EUStA eingehen. Die Verfahren für eine Weiterleitung von Fällen von Olaf an die EUStA seien umständlich und der Austausch von Informationen begrenzt.

Eine weitere Schwachstelle sei, dass die EU-Kommission die Ergebnisse der Betrugsermittlungen nicht gut genug nachverfolge, monierten die Prüferinnen und Prüfer. Gerichte hätten im Jahr 2024 die nationalen Behörden angewiesen, illegale Erträge in Höhe von 232 Millionen Euro einzuziehen. Der Betrag bezieht sich nicht nur auf den Schaden zulasten des EU-Haushalts, sondern auf den gesamten Schaden, der durch die Straftaten verursacht wurde.

«Die Kommission weiss nicht, ob alle dem EU-Haushalt zustehenden Gelder zurückgezahlt werden», sagte Katarina Kaszasova vom Rechnungshof. Die EU-Kommission ist gerade dabei, das System zur Betrugsbekämpfung zu überprüfen. Sie nahm die Empfehlungen im Sonderbericht an./vni/DP/zb

(AWP)