Der Ständerat schloss sich am Donnerstag beim letzten umstrittenen Punkt stillschweigend dem Nationalrat an. Demnach hat der Bundesrat im einzelnen zu regeln, wie mit den Vergütungen verfahren wird, wenn jemand teilweise zuhause und teilweise daheim wohnt.
Ziel der Anpassung des Ergänzungsleistungsgesetzes ist eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen. Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 31'900 Personen im Rentenalter diese Leistungen in Anspruch nehmen dürften. Hinzu könnten rund 30'000 Menschen kommen, die wegen Invalidität Leistungen beziehen könnten.
Je nach Bedarf werden Pauschalen ausgerichtet, unter anderem für Mahlzeitendienste, Fahrdienste und Begleitung und ein Notrufsystem. Bei IV-Bezügerinnen und -Bezügern soll die Betreuung zu Hause nur mit Ergänzungsleistungen finanziert werden, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.
Die Hilfe und Betreuung zu Hause liegt in der Kompetenz der Kantone liegt und wird von diesen finanziert. Die Pauschalen für jede Leistung können sie selber festlegen, die Summe aller Pauschalen soll aber mindestens 11'160 Franken im Jahr betragen müssen. Anträge auf eine höhere Mindestsumme scheiterten im Nationalrat.
SP, Grüne und GLP wollten im Nationalrat bis zuletzt ausdrücklich auch psychosoziale Bedürfnisse berücksichtigt haben, unterlagen aber. Es gehe bei der Hilfe zuhause nicht nur um saubere Fenster und Fahrdienste, sagte Islam Alijai (SP/ZH). Die psychische Komponente sei ebenso wichtig.
Die Kantone kritisierten die Absicht des Bundesrates in der Vernehmlassung. Sie sind heute unterschiedlich stark engagiert für das Wohnen mit Hilfe und Betreuung zu Hause. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone schätzte der Bundesrat für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken.
Demgegenüber könnten die Kantone rund 280 Millionen sparen, weil weniger Menschen in ein Heim eintreten müssten, schrieb er zur Botschaft.
(AWP)