Zuletzt ging es um die Schwelle, ab welcher Immobilientransaktionen unter neue Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz fallen sollen. Die grosse Kammer schwenkte hier auf die Linie des Ständerats ein. Damit liegt der Wert bei fünf Millionen Franken. Der Nationalrat hatte zunächst für eine Obergrenze von drei Millionen Franken votiert.

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Vom ursprünglichen Entwurf des Bundesrats bleibt nicht viel übrig. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament wollte deutlich weniger weit gehen als die Landesregierung. Sie argumentierte insbesondere mit dem Schutz des Berufsgeheimnisses von Anwälten.

Weniger Betroffene

Namentlich hat das Parlament weniger Personen den neuen Geldwäscherei-Regeln unterstellt. Ausgenommen sind beispielsweise Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle. Die Landesregierung war ursprünglich von maximal 3000 Betroffenen ausgegangen, nun dürften es deutlich weniger sein.

Eigentliches Ziel der Vorlage ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gezielter zu bekämpfen. Sogenannte Beraterinnen und Berater - also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen - sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.

Dieses Vorhaben war vor wenigen Jahren im Parlament gescheitert. Trotzdem präsentierte der Bundesrat 2024 einen neuen Entwurf. Grund war der Druck aus dem Ausland. Die internationale Regulierungsbehörde FATF (Financial Action Task Force) hatte Anpassungen angemahnt.

Druck aus dem Ausland bleibt

Die Vorschläge des Bundesrats waren ursprünglich Teil der Botschaft über das Bundesgesetz zur Einführung eines Transparenzregisters für Unternehmen. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) trennte die Bestimmungen über Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater allerdings aus dieser Vorlage heraus - und erarbeitete einen eigenen, weniger weit gehenden Entwurf.

Es sei nie die Absicht gewesen, alle Beratungstätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, erläuterte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Es gehe um zwei Bereiche mit hohem Geldwäscherei-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen. Sie warnte allerdings vor einer Verwässerung der Vorlage und einem Reputationsschaden für die Schweiz.

Keller-Sutter kündigte im Laufe der Debatten an, dass der Bundesrat möglicherweise bald wieder weitere Änderungen anregen werde. Links-Grün warnte davor, dass sich die Schweiz ohne strengere Regulierung zur Drehscheibe für dubiose Machenschaften entwickeln könnte.

(AWP)