Die Covid-19-Pandemie und die Digitalisierung werden als Ursachen des Trends zum Homeoffice gesehen. Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Schweiz möglichst wenig Steueraufkommen verliert, wenn Grenzgänger statt im Schweizer Betrieb zu Hause arbeiten. In der Regel werden Einkommen im Land besteuert, in dem gearbeitet wird.

Wechseln Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen. Die Bestimmungen zur Besteuerung von Telearbeit im Bereich der Quellenbesteuerung sollen nun eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit schaffen, die in einem Nachbarland für einen Schweizer Arbeitgeber erledigt wird.

Entsprechende Abkommen hat die Schweiz mit Frankreich und Italien getroffen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Frankreich dürfen bis zu 40 Prozent ihres Pensums zu Hause arbeiten. Bei Grenzgängern aus Italien liegt die Obergrenze bei 25 Prozent der Arbeitszeit.

In der Schweiz arbeiten nach Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) rund 400'000 Grenzgänger aus Nachbarländern. 220'000 von ihnen wohnen in Frankreich und weitere 90'000 in Italien.

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(AWP)