Der Ständerat ist am Mittwoch in mehreren Punkten dem Nationalrat gefolgt. So soll der Bundesrat beispielsweise zusätzliche subsidiäre Kompetenzen bei den Tarifen für stationäre Behandlungen erhalten. Das entschied die kleine Kammer mit 27 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung.
Konkret wird gesetzlich verankert, dass der Bundesrat Anpassungen an den Tarifstrukturen vornehmen kann, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Der Ständerat hatte sich ursprünglich gegen zusätzliche Kompetenzen der Landesregierung ausgesprochen.
Es verbleibt eine letzte kleine Differenz in der Vorlage. Zwar sind sich National- und Ständerat bereits im Grundsatz einig, dass Leistungen nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr wirksam, zweckmässig oder wirtschaftlich sind. Der Nationalrat will jedoch im Gegensatz zum Ständerat, dass unabhängige Dritte mit einem solchen Verfahren beauftragt werden müssen.
Der Nationalrat wird sich am (morgigen) Donnerstag mit der letzten Differenz befassen. Die Vorlage soll am Ende der Session vom Parlament verabschiedet werden.
Klare Nein-Empfehlung zur Initiative
Mit der Kostenbremse-Initiative will die Mitte-Partei das Wachstum der Gesundheitskosten bekämpfen. Gemäss Begehren müssen Bundesrat, Parlament und Kantone eingreifen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person ein Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.
Der Gegenvorschlag sieht im Kern die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen vor. Der Bundesrat soll alle vier Jahre Vorgaben für die Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung festlegen. Für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, macht er aber keine Vorgaben.
Für das Initiativkomitee geht der Gegenvorschlag zu wenig weit. Im Ständerat weibelten mehrere Mitte-Vertreterinnen und -Vertreter für die Annahme der Initiative, fanden aber keine Mehrheit. Schliesslich empfahl die kleine Kammer das Volksbegehren mit 29 zu 14 Stimmen zur Ablehnung. Bundesrat und Nationalrat hatten früher bereits gleich entschieden. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
(AWP)