Die kleine Kammer möchte solche Umnutzungen in der Landwirtschaftszone unter bestimmten Bedingungen zulassen. Eine Mehrheit des Nationalrats hatte dies in der Sommersession abgelehnt. Es drohe die Entstehung von «Inselbauzonen», befand eine Mehrheit.

Weitere Differenzen betreffen beispielsweise Ausnahmen von Bestimmungen zu Geruchsemissionen, wenn ein Gebiet von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont wird, sowie die Errichtung von Mobilfunkanlagen ausserhalb von Bauzonen. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude stabil halten wollen. Die Vorlage fungiert als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative.

(AWP)