Mit der Novelle setzen beide Länder nach eigenen Angaben Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um, der seit Dezember gilt. Dieser sieht unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine stärkere Zusammenarbeit der Sender sowie einen stärkeren Fokus auf digitale Angebote vor. Welche Angebote konkret wegfallen oder zusammengelegt werden, entscheiden grundsätzlich die Sender selbst.

Für den RBB sieht der Änderungsstaatsvertrag darüber hinaus weitere Anpassungen vor. So soll der Sender künftig eine angemessene Berichterstattung über Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen. Zudem soll die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt werden.

Vorgesehen sind ausserdem weitere Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, insbesondere bei Vergütungsstrukturen. Darüber hinaus sollen Programmbeschwerden künftig auch elektronisch eingereicht werden können.

Der Staatsvertrag muss noch von den Regierungschefs beider Länder unterzeichnet und anschliessend von den Landesparlamenten ratifiziert werden./svv/DP/jha

(AWP)