Mit der Massnahme wahre China die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen, teilte die Behörde weiter mit. Exportunternehmen ist es demnach untersagt, sogenannte Dual-Use-Güter, also Waren mit einem zivilen, aber auch militärischen Verwendungszweck an die betroffenen EU-Firmen auszuführen. Zudem dürfen ausländische Personen oder Organisationen den Unternehmen entsprechende Güter mit Ursprung in der Volksrepublik nicht zur Verfügung stellen, wie es hiess.
Wer konkret betroffen ist
Betroffen sind laut Handelsministerium der deutsche Rüstungsbauer Rheinmetall , die Antraco Chemie-Handelsgesellschaft mit Sitz in Duisburg sowie Sindlhauser Materials aus Kempten im Allgäu. Ausserdem setzte Peking Unternehmen aus Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und weiteren Ländern auf die Liste. Die Massnahmen traten sofort in Kraft.
Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, man analysiere die Massnahmen derzeit und versuche gemeinsam mit den Mitgliedsländern die Auswirkungen zu verstehen. «Und natürlich werden wir anschliessend bei unseren Partnern in China um Klarstellung bitten, um besser zu verstehen, worum es genau geht», fügte sie hinzu.
Zuvor hatten sich die EU-Staaten wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf ein neues Sanktionspaket verständigt. Wie aus einer EU-Mitteilung hervorging, nahm der Rat der Mitgliedstaaten 51 «Einrichtungen» auf eine Liste für Exportbeschränkungen zu Dual-Use-Gütern und Technologie, weil sie Russlands Militär und Rüstungsindustrie unterstützt haben sollen. Einige dieser Einrichtungen haben der Mitteilung zufolge ihren Sitz in Drittländern wie China, einschliesslich Hongkong, aber auch Indien, Kasachstan oder Kirgisistan./jon/DP/mis
(AWP)
