Zudem muss das Medienhaus Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Entschädigung von 112'495 Franken zahlen. Deren Anwältin machte einen Gewinn von 431'000 Franken plus Zinsen geltend.

Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus sahen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2022 stellte das Zuger Kantonsgericht fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Ringier müsse den erzielten Gewinn herausgeben.

Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des «Blick» über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass teil, wo es zu einem intimen Kontakt kam.

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(AWP)