Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Trump wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,5 Millionen Euro) verurteilt.
Kurz nach der Verurteilung machte Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde. Als Grund nannte sie weitere Äusserungen Trumps nach dem Urteil. Der Beginn des Prozesses wurde von einem Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Januar 2024 festgelegt. Trump klagt nun ebenfalls wegen Verleumdung gegen Carroll. Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der bei den Präsidentschaftswahlen 2024 als Kandidat der Republikaner antreten will, mit Gerichten auseinandersetzen./cah/DP/stw