Rudolf Elmer wurde als ehemaliger Mitarbeiter der Bank Julius Bär wegen der Weitergabe von Kundendaten bekannt. 2018 kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der selbst ernannte Whistleblower das Bankgeheimnis nicht verletzt habe. Elmer wurde jedoch wegen versuchter Nötigung, Urkundenfälschung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Im März 2024 hatte Elmer bei der Zürcher Finanzdirektion ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für ein Staatshaftungsbegehren im Zusammenhang mit dem früheren Strafverfahren eingereicht. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Behörde wies das Gesuch ab, worauf Elmer den Rechtsweg beschritt.

Klage möglich

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des früheren Bankangestellten nicht eingetreten. Es hält fest, dass es sich bei dem Staatshaftungsbegehren und dem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege bei der Finanzdirektion um ein Vorverfahren handle. In diesem Rahmen getroffene Entscheide seien nicht anfechtbar.

Weise die Direktion ein Gesuch ab, stehe die Klage beim Zivilgericht offen. Elmer habe damit die Möglichkeit, zusammen mit einer Staatshaftungsklage um unentgeltliche Rechtspflege zu ersuchen. Welche Summe Elmer vom Staat verlangt, geht aus dem Entscheid des Bundesgerichts nicht hervor. (Urteil 2C_653/2025 vom 3.12.2025)

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(AWP)