Das stand am späten Abend laut dem Bundesamt für Statistik fest, nachdem auch die Stimmen im Kanton Freiburg fertig ausgezählt waren. Rund 1'662'000 Stimmende legten ein Ja ein und gegen 1'401'200 ein Nein. Knapp 56 Prozent der Berechtigten beteiligten sich am Urnengang.

Ja-Kantone in der Minderheit

Allerdings unterschied sich die Haltung der Stimmenden zur Frage, ob Ehegattinnen und -gatten neu getrennt besteuert werden sollten oder nicht, je nach Wohnregion. Zustimmung erhielt die Vorlage in der Westschweiz - ausser im Wallis - sowie in eher städtisch geprägten Deutschschweizer Regionen, darunter Zürich, Bern, Basel-Stadt, Luzern und Solothurn.

Die grössten Ja-Anteile hatten mit gegen 69 respektive mit knapp 68 Prozent die Kantone Waadt und Genf. Nichts wissen vom Systemwechsel wollte eine Mehrheit der Stimmenden in den mehrheitlich ländlichen Deutschschweizer Kantonen, aber auch im Wallis und im Tessin.

Mit fast 68 Nein sagte Appenzell Innerrhoden Nein. Nein-Anteile von mehr als 63 Prozent gab es in Uri und in Schwyz. Fest steht: Hätte die Vorlage ein Ständemehr benötigt, wäre sie gescheitert.

Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, werden nach dem Willen der Stimmenden künftig gemeinsam besteuert. Mit der heutigen gemeinsamen Besteuerung müssen Verheiratete wegen der Progression teilweise mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit schon heute getrennten Veranlagungen.

Spätestens bis 1. Januar 2032

Bei der Bundessteuer dürften nach Angaben des Bundesrates rund 610'000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen sein. Etwa 670'000 Ehepaare haben demgegenüber steuerliche Privilegien. Fallen werden auch der sogenannte Heiratsbonus sowie Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener.

Gemäss neuem Gesetz über die Individualbesteuerung müssen Bund, Kantone und Gemeinden jede Privatperson einzeln veranlagen. Ehepaare müssen neu zwei Dossiers einreichen und je ihr Einkommen und Vermögen deklarieren. Kantone und Gemeinden haben sechs Jahre Zeit für die Umstellung, also bis spätestens 1. Januar 2032.

Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von heute 6800 auf 12'000 Franken erhöht, aber unter den Eltern grundsätzlich je hälftig aufgeteilt. Vermögenserträge werden nach Besitzverhältnissen zugeteilt. Gemeinsamer Besitz wird je hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend.

Um die Einbussen zu senken, passte das Parlament die Steuertarife an. Für hohe Einkommen dürften daher mehr Bundessteuern anfallen. Tendenziell mehr abliefern müssen dürften zudem Paare mit einem Einkommen oder einem hohen und einem tiefen Einkommen. Verheiratete mit ähnlichen Einkommen dürften dagegen tendenziell entlastet werden.

630 Millionen Franken weniger

Die Ausfälle bei der Bundessteuer dürften sich rund 630 Millionen Franken belaufen. Ein Teil davon wird auch auf die Kantone entfallen. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, ist offen. Das hängt von der Umsetzung in den Kantonen und deren Steuertarifen und -abzügen ab.

Mit dem grundlegenden Systemwechsel wird einem über 40-jährigen Bundesgerichtsurteil Rechnung getragen. Das Bundesgericht befand 1984, die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren sei verfassungswidrig.

Seither scheiterten aber alle Anläufe, die sogenannte Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen. 2020 beauftragte das Parlament den Bundesrat, den Wechsel zur Individualbesteuerung anzugehen. Das nun angenommene Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative der FDP-Frauen.

Unterstützt haben die Individualbesteuerung SP, FDP, Grüne und GLP, der Städteverband, der Frauen-Dachverband Alliance F, mehrere Wirtschaftsverbände sowie Bundesrat und Parlament. Unterlegen sind SVP, Mitte-Partei, EVP und EDU, der Bauernverband und die IG Familie 3plus. Sie argumentierten, dass mit Individualbesteuerung das System nicht gerechter würde. Auch die Kantone waren gegen die Vorlage.

(AWP)