De facto sei es der RBI mit der Verfügungsbeschränkung des Gerichts vorerst rechtlich nicht möglich, Aktien zu übertragen und damit Anteile an der russischen Tochter zu verkaufen. Die RBI werde aber «mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, die heutige Gerichtsentscheidung rückgängig zu machen», hiess es weiter. Das operative Geschäft der Raiffeisenbank Russland sei davon nicht beeinflusst, auch die sonstigen Eigentumsrechte seien nicht beeinträchtigt./tpo/APA/jha

(AWP)