Italien gewährte strauchelnden italienischen Fluglinien während der Corona-Pandemie 2020 Beihilfen von insgesamt 130 Millionen Euro. Dadurch sollten Schäden wiedergutgemacht werden, die den Fluglinien durch die Reisebeschränkungen entstanden waren. Die EU-Kommission in Brüssel gab dafür grünes Licht. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Unternehmen subventionieren will, muss die Brüsseler Behörde in der Regel prüfen, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.

In einer ersten Entscheidung war Ryanair erfolgreich

Gegen diese Genehmigung klagte Ryanair und hatte damit 2023 zunächst vor dem EU-Gericht Erfolg. Die nächsthöhere Instanz, der EuGH, hob das Urteil jedoch auf, daher musste das Gericht in dem Fall erneut entscheiden. Währenddessen verlängerte Italien die Beihilfenregelung und erhöhte das Budget um 100 Millionen Euro. Auch dies focht Ryanair nun vor dem EU-Gericht an - erfolglos.

Dass Airlines für die Bewilligung von Hilfen eine italienische Betriebsgenehmigung benötigten, verstosse nicht gegen das Diskriminierungsverbot, stellten die Luxemburger Richterinnen und Richter unter anderem fest. Dieses Kriterium ziele nämlich auf die Unternehmen ab, die am schwersten von den einschränkenden Corona-Massnahmen in Italien betroffen waren.

Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Zuletzt erklärte der EuGH im April das milliardenschwere deutsche Hilfspaket für die Lufthansa für nichtig./vni/DP/mis

(AWP)