Das Bundesgericht hielt 2021 in seinem Rückweisungsurteil fest, dass die Beschwerdeführerinnen von April 2004 bis Dezember 2008 mit der Abgabe von unverbindlichen Preisempfehlungen unzulässige Festpreisabreden getroffen hätten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nur noch über die Höhe der Sanktionen zu befinden.
In den am Donnerstag veröffentlichten Entscheiden setzte das Gericht die Busse für Bayer auf 780'000 Franken, jene für Eli Lilly auf 2,1 Millionen und für Pfizer auf 2,8 Millionen Franken fest.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hatte die Sanktionen bereits im Jahr 2009 ausgesprochen. Es folgte jedoch ein langwieriger jurististischer Prozess. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich vorliegend zum dritten Mal mit den Fällen befassen müssen. Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(Urteile B-4757/2021, B-4756/2021 und B-1781/2021 vom 13.6.2023)