Saudi-Arabiens Regierung hatte die Festnahme im Dezember bestätigt nach einer Anfrage zu dem Fall durch einen UN-Sonderberichterstatter. Al-Utaibi sei wegen «Terrorverbrechen» verurteilt worden, hiess es darin. Die Gesetze des Landes würden das Recht auf freie Meinungsäusserung schützen, es sei denn, Handlungen könnten die «Grenzen der öffentlichen Ordnung oder die gesellschaftlichen Normen verletzen oder überschreiten».
Amnesty International und die Menschenrechtsorganisation ALQST riefen das Königreich auf, Al-Utaibi unverzüglich und ohne Bedingungen freizulassen. Nach ihrer Festnahme im November 2022 sei sie in Haft körperlich und psychisch missbraucht worden. Zudem sei sie mehrere Monate an einem unbekannten Ort festgehalten worden.
Frauenrechte sind in Saudi-Arabien trotz einiger Reformen immer noch stark eingeschränkt. Für wichtige Entscheidungen des Lebens benötigen Frauen weiterhin die Zustimmung eines männlichen Verwandten. In rechtlichen Fragen etwa zu Eheschliessung, Scheidung, dem Sorgerecht für Kinder und Erbschaft sind Männer in der Regel weiterhin deutlich besser gestellt als Frauen.
Mohammed bin Salman ist seit seiner Ernennung zum Kronprinzen im Jahr 2017 zum faktischen Herrscher des Landes aufgestiegen. Er hat seitdem eine gesellschaftliche Öffnung vorangetrieben und das Land auch für Touristen zugänglicher gemacht. Gleichzeitig hat die Unterdrückung kritischer Stimmen und die Verfolgung etwa von Frauenrechtlerinnen im Land noch zugenommen./jot/DP/jha
(AWP)