Der Bundesrat hat am Freitag eine Vernehmlassung eröffnet zu den für die Modernisierung nötigen Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz. Gemäss Mitteilung sind namentlich Bestimmungen über die künftige Plattform betroffen, der Inhalt des nationalen Visumsystems und die Übertragung neuer Aufgaben wie die Überprüfung der Reisedokumente an beauftragte Dritte.
Die digitale Bearbeitung von Visumsanträgen werde einheitliche Prozesse, vereinfachte Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Schengen-Staaten ermöglichen, schreibt der Bundesrat.
Doch es sind auch Ausnahmen von der Nutzung der EU-Plattform vorgesehen. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel besondere humanitäre Gründe vorliegen oder der Zugang zum Internet erschwert ist. Der Bundesrat will diese Ausnahmen auf Verordnungsstufe festlegen.
Die Vernehmlassung dauert bis 22. März 2024. Nach derzeitiger Planung im Januar 2026 soll die europäische Antragsplattform in Betrieb gehen. Frühestens 2028 soll sich die Schweiz anschliessen.
Von der Digitalisierung betroffen sind Schengen-Visa und auch nationale Visa. Damit dies möglich ist, musste auf Verordnungsstufe das Visumsformat neu definiert werden. Diese Verordnungsänderung tritt am kommenden 1. Februar in Kraft, wie der Bundesrat schreibt.
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(AWP)