Eine Person sei von der Sanktionsliste gestrichen worden, so das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) weiter. Die Streichung sei erfolgt, nachdem die Person von der Sanktionsliste der Europäischen Union (EU) gestrichen worden sei. Damit sei die Rechtsgrundlage entfallen.

Einen ähnlichen Fall dürfte es jetzt erneut geben: Am Mittwoch hatte das Gericht der EU in Luxemburg Sanktionsbeschlüsse der EU gegen die russischen Staatsangehörigen Michail Fridman und Pjotr Awen gekippt. Die zwei Männer stehen auch auf der Sanktionsliste der Schweiz. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

Insgesamt stehen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine nach Angaben auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) 1703 Personen und 421 Gesellschaften auf der Sanktionsliste der Schweiz. Diese können beim WBF ein Gesuch einreichen, um sich von den Listen streichen zu lassen.

Die Bearbeitung solcher Gesuche sei juristisch komplex und sehr zeitintensiv. Sie dauere in der Regel mehrere Monate, so das WBF weiter.

(AWP)