Die syrische Zentralbank wird von der Sanktionsliste gestrichen, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Damit sind ihre Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen nicht länger gesperrt.
Gleiches gilt für eine Reihe weiterer Organisationen und Unternehmen, die aus Sicht des Bundesrats für die Erholung der syrischen Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören etwa Energieunternehmen, wie aus der revidierten Verordnung hervorgeht. Der entsprechende Bundesbeschluss sollte am Freitag um 18.00 Uhr in Kraft treten.
Mit seinem Entscheid hob der Bundesrat auch die bisher geltenden Beschränkungen bei der Erbringung von bestimmten Finanzdienstleistungen, beim Handel mit Edelmetallen und bei der Ausfuhr von Luxusgütern auf.
Hingegen blieben die gezielten Sanktionen gegenüber Personen und Organisationen in Kraft, die mit der ehemaligen syrischen Regierung in Verbindung stehen, betonte der Bundesrat. Weiterhin gälten zudem Ausfuhrbeschränkungen für Rüstungsgüter sowie für Güter, die zur Repression dienten.
Die Schweiz hatte im Mai 2011 erstmals Sanktionen der EU gegen die Regierung Assads übernommen. Grund war die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch die syrische Armee sowie durch Polizei und Geheimdienste.
(AWP)