Der Chef der Abteilung Frieden und Menschenrechte im Aussendepartement, Tim Enderlin, habe bereits beim israelischen Botschafter in Bern interveniert, teilte ein Sprecher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Enderlin wird Botschafter Tibor Schlosser den Angaben zufolge die Haltung der Schweiz auch persönlich darlegen. Ein Treffen sei nächste Woche geplant.

Zuerst über das geplante Gespräch berichtet hatte der «Sonntagsblick». Die Zeitung schrieb, das EDA habe den israelischen Botschafter «einbestellt».

«Mit Menschenwürde unvereinbar»

«Die Schweiz lehnt die Todesstrafe überall und unter allen Umständen ab, da sie mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde unvereinbar ist», unterstrich das Aussendepartement auf Anfrage. Die Schweiz rufe Israel dazu auf, seine internationalen Verpflichtungen vollumfänglich einzuhalten, einschliesslich des Diskriminierungsverbots sowie der rechtsstaatlichen und verfahrensrechtlichen Garantien.

Das israelische Parlament hatte das Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe am Montag mit knapper Mehrheit gebilligt. Es sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden.

Letztes Todesurteil 1962 vollstreckt

Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Vorstoss der Partei des rechtsextremen Polizeiministers Itamar Ben-Gvir wird auch von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu unterstützt. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands ist beim höchsten Gericht des Landes hängig.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen beibehalten, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die bis anhin letzte Hinrichtung war jene des NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962.

(AWP)