Die Unterschrift sei ein «starkes Zeichen» für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU), sagte Forschungs- und Bildungsminister Parmelin in Bern an einem Medienanlass bei der Unterzeichnung. Das Abkommen sei von «zentraler Bedeutung» und ermögliche der Schweiz den Zugang zu einem weltweiten Netzwerk.
Forscherinnen und Forscher der EU und der Schweiz würden bereits heute Seite an Seite arbeiten, sagte EU-Forschungskommissarin Sachariewa. «Heute machen wir ihr Leben besser und einfacher». Mit der Unterzeichnung werde ein neues Kapitel in der Partnerschaft aufgeschlagen, fügte die Bulgarin an.
Die Schweiz ist ebenfalls rückwirkend an das Euratom-Programm und am Digital Europe Programme (DEP) assoziiert. Zudem ermöglicht es der Schweiz, ab 2026 am Kernfusionsreaktor Iter zu arbeiten und ab 2027 am Bildungs- und Mobilitätsprogramm Erasmus plus assoziiert zu sein.
Direkte Finanzierung durch die EU-Kommission
Forschungseinrichtungen in der Schweiz können bereits seit Beginn dieses Jahres an Ausschreibungen von Horizon Europe teilnehmen, wie Unterlagen des Bundes zu entnehmen war. Die Finanzierung beim Erhalten eines Zuschusses sei bis anhin durch den Bund sichergestellt worden.
Nun werden mit der vorläufigen Anwendung des Abkommens die Projektkosten von der Europäischen Kommission finanziert. Die Schweiz überweise dafür einen Pflichtbeitrag an die EU, liess Parmelins Departement verlauten. Für das Jahr 2026 werde dieser für die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen 611 Millionen Franken betragen.
Dieses Vorgehen kannte die Schweiz bereits, da sie bis 2021 an Horizon Europe assoziiert war. Damals strebten die Schweiz und die EU ein sogenanntes Rahmenabkommen an. Dieses scheiterte und die Schweiz verlor auch ihre Assoziierung an das Forschungsprogramm. Der Bund führte deshalb eine Übergangslösung ein.
Teilnahme für Drittstaaten teilweise eingeschränkt
Die Europäische Union kann gemäss ihren Gesetzen die Teilnahme von Drittstaaten an gewissen Zuschüssen von Horizon Europe einschränken. Dabei handelt es sich um Gelder für Forschungsprojekte, die «im Zusammenhang mit strategischen Vermögenswerten, Interessen, der Autonomie oder Sicherheit der Union stehen», wie es in der entsprechenden Richtlinie heisst.
Die meisten eingeschränkten Themen stünden der Schweiz standardmässig offen, erfuhr die Nachrichtenagentur Keystone-SDA von einer mit dem Dossier vertrauten Person in Brüssel. Nur eine kleine Anzahl von Themen bleibe einzig den EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - namentlich Norwegen und Island - offen.
Drittstaaten müssen zusichern, dass ihre Einrichtungen kein Risiko für die EU darstellen. So erhielt die Schweiz im April den vollen Zugang zu den Ausschreibungen in den strategischen Bereichen Künstliche Intelligenz, Quanten-, Kommunikations- und Netzwerktechnologien sowie raumfahrtbezogene Forschungsthemen, wie der Bund mitteilte.
Ratifizierung steht noch aus
Das unterzeichnete Abkommen ist Teil des Abkommenspaketes zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Es wurde vergangenes Jahr ausgehandelt und soll die bilateralen Beziehungen aktualisieren und erweitern.
Das Abkommen wird nun vorläufig angewendet. Der Bundesrat plant, im kommenden Jahr dem Parlament die Botschaft zum Abkommenspaket zu unterbreiten. Nach der erfolgreichen Ratifizierung soll es in Kraft treten.
mk/
(AWP)