Es handelt sich um das 18. Sanktionspaket, das die EU bereits Mitte Juli beschlossen hatte. Einen Teil davon setzte das zuständige Wirtschaftsdepartement kurze Zeit später um - darunter Vermögenssperren für 14 natürliche Personen sowie 41 Unternehmen und Organisationen, strengere Exportkontrollmassnahmen sowie die Senkung der Preisobergrenze für russisches Rohöl.

Der Bundesrat beschloss nun weitere Massnahmen im Güter-, Finanz- und Energiebereich. Diese treten am Freitag in Kraft, wie die Landesregierung am Mittwochabend mitteilte. Unter anderem gilt neu ein vollständiges Transaktionsverbot für 45 russische Banken.

Hingegen verzichtet der Bundesrat zurzeit darauf, zwei chinesische Regionalbanken, die in der EU einem Transaktionsverbot unterstehen, ebendieser Massnahme zu unterstellen, wie er schreibt. Es fehle an Hinweisen auf Aktivitäten von Schweizer Finanzinstituten mit diesen beiden Regionalbanken. Auch Meldepflichten für bestimmte Geldtransfers will die Schweiz nicht übernehmen.

19. Sanktionspaket wird abgeklärt

Dafür gilt neu ein Einfuhrverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Erdölerzeugnisse aus Drittländern. Damit will der Bundesrat nach eigenen Angaben verhindern, dass russisches Rohöl indirekt in die Schweiz gelangt.

Gleichzeitig will der Bundesrat Umgehungen der Sanktionen über Drittstaaten noch wirksamer bekämpfen. Konkret kann das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) neu Exporteure über mögliche Umgehungsgeschäfte informieren, womit vorgesehene Ausfuhren automatisch einer Bewilligungspflicht unterstellt werden.

Die EU ist derweil einen Schritt weiter. Sie setzte vergangene Woche bereits das 19. Sanktionspaket in Kraft. Dieses sieht unter anderem vor, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl weiter zu reduzieren. Der Bundesrat werde «zu gegebener Zeit» darüber befinden, hatte die zuständige Behörde vergangene Woche mitgeteilt.

(AWP)