Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) und dem Emissionshandelssystem (EHS) sollen die CO2-Emissionen in der EU bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Bis 2050 will man klimaneutral sein.

Zum Schutz der EU-Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus Drittstaaten, die keine hohen Klimaschutzstandards haben, soll im Gegenzug ein CBAM - eine Art Importzoll auf CO2-Emissionen von Waren - eingeführt werden. Nach einer Testphase ab Oktober 2023 werden ab 2026 schrittweise Abgaben auf den Importen erhoben, um an der Grenze Unterschiede in der CO2-Bepreisung zwischen der EU und dem Ausland auszugleichen. Die volle Umsetzung erfolgt ab 2034.

Wenig Nutzen, viele Nachteile

Für die Schweiz besteht im Zusammenhang mit bestehenden Abkommen mit der EU keine Verpflichtung, einen CBAM einzuführen, wie der Bundesrat nach seiner Sitzung vom Freitag mitteilte. Er will aus verschiedenen Gründen vorerst darauf verzichten. Basis für seinen Entscheid ist ein Postulatsbericht, in dem die Auswirkungen von CO2-Grenzausgleichsmechanismen auf die Schweiz aus volkswirtschaftlicher, ökologischer und aussenwirtschaftlicher Perspektive analysiert worden sind.

Die Einführung eines CBAM zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht sinnvoll, da viele Details zum tatsächlichen Vollzug in der EU noch ausstünden, schrieb der Bundesrat. Es seien weder stabile Rahmenbedingungen absehbar noch Schätzungen zum administrativen Mehraufwand für Schweizer Unternehmen möglich. "Ein CBAM würde zudem nur wenigen emissionsintensiven Industrieanlagen in der Schweiz nützen, dem Rest der Wirtschaft aber Nachteile bringen."

Stattdessen will der Bundesrat den CO2-Emissionshandel ohne Grenzabgaben weiterentwickeln. Die Schweiz beteiligt sich seit 2020 am EU-Emissionshandelssystem. So müssen Energieunternehmen und energieintensive Industriezweige wie Stahl- und Zementindustrie für den Ausstoss klimaschädlicher Gase wie CO2 bezahlen, indem sie Verschmutzungszertifikate kaufen.

Die Gesamtzahl dieser Zertifikate soll langsam reduziert werden, um den Unternehmen einen Anreiz zu liefern, noch weniger Treibhausgase auszustossen. Auch einigten sich die EU-Institutionen über ein Ende kostenloser Emissionszertifikate für innereuropäische Flüge. Dies gilt auch für die Schweiz.