Den ersten der drei Bundesbeschlüsse nahm die grosse Kammer mit 105 zu 66 Stimmen bei 24 Enthaltungen an, die beiden anderen mit 129 zu 65 Stimmen und 130 zu 66 Stimmen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Die SVP stellte sich gegen die Vorlage Sie beantragte erfolglos Nichteintreten auf den ersten Bundesbeschluss. In der Praxis funktioniere das Schengen/Dublin-System nicht, sagte Pascal Schmid (SVP/TG). Er forderte stattdessen Grenzkontrollen. In der Gesamtabstimmung über den ersten Bundesbeschluss enthielt sich zudem die Fraktion der Grünen.

Ins Schweizer Recht übernommen werden unter anderem Präzisierungen der Voraussetzungen für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Ausserdem sollen es nach Aussage des Bundesrats neue Bestimmungen erleichtern, Personen ohne Aufenthaltsrecht in andere Schengen-Staaten zu überstellen. Geregelt werden - vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Coronapandemie - auch Einreisebeschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Im Grundsatz bleibe das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen gleich, schrieb der Bundesrat im März bei der Verabschiedung der Botschaft ans Parlament.

Zu entscheiden hatte der Rat auch über eine Reihe von Minderheitsanträgen. Keiner davon fand eine Mehrheit.

Die SVP wollte, dass bei sofort vollstreckbaren Wegweisungen auf die Möglichkeit verzichtet wird, eine Frist von weniger als sieben Tagen zu setzen. Justizminister Beat Jans wandte ein, bei der Frist gehe es darum, Flüge oder Papiere für Weggewiesene organisieren zu können.

Linke Kommissionsminderheiten wiederum wollten zum einen, dass Beschwerden gegen Überstellungsentscheide aufschiebende Wirkung haben.

Zum anderen verlangte die Linke ohne Erfolg Änderungen bei den Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Damit wollten SP und Grüne sicherstellen, dass Fluggesellschaften nicht für den Transport von Personen bestraft werden, die kein Visum haben, jedoch den Flüchtlingsstatus glaubhaft machen können. Bundesrat und Kommissionsmehrheit waren der Ansicht, der Antrag sei nicht umsetzbar.

(AWP)