Eine weitere neue Bestimmung betrifft die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Grossflugzeugen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Dienstag mitteilte. Diese Bestimmung erlaube es, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechtzuerhalten.
Schliesslich soll ein Verordnungspaket erlauben, die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen zu vereinfachen. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen werde reduziert.
Die neuen Bestimmungen wurden im Juni vom Gemischten Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU beschlossen. Der Bundesrat hatte sie bereits im Mai genehmigt. Sie treten am 15. Juli in Kraft.