Der Bundesrat will am Preis und auch am Kauf festhalten und auf die Diplomatie setzen. Die Schweiz beschafft die Flugzeuge via das «Foreign Military Sales»-Programm der USA. Da dieses eine juristische Streitbeilegung ausschliesst, ist laut Bundesrat eine diplomatische Lösung gefordert.
Gutachten bestätigen Schweizer Sicht
Das aktuelle sicherheitspolitische Umfeld verlange rasch eine stärkere Verteidigungsfähigkeit, sagte Verteidigungsminister Martin Pfister am Mittwoch vor den Medien in Bern. Ohne neue Kampfjets könnte die Schweiz ihren Luftraum ab 2032 nicht mehr schützen, wenn ihre F/A-18-Kampfjets am Ende ihrer Nutzung angelangt seien.
Für die Beschaffung des F-35-Jets habe die Schweiz mit den USA vertraglich einen fixen Preis vereinbart, sagte Pfister. Gutachten verschiedener Anwaltskanzleien und auch die US-Botschaft in Bern hätten dies öffentlich bestätigt.
Das für F-35-Projekte in den USA zuständige Joint Program Office (JPO) deutete dann aber im August 2024 an, dass es zu höheren Kosten kommen könnte. Im Februar informierte die US-amerikanische Behörde Defense Security Cooperation Agency (DSCA) schriftlich, dass aus ihrer Sicht in Sachen Festpreis ein Missverständnis vorliege.
650 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar
Die damalige Verteidigungsministerin Viola Amherd habe den Bundesrat im März darüber informiert. Zahlen wurden damals aber nicht genannt. Mitte Juni hätten die USA gegenüber dem Verteidigungsdepartement (VBS) dies bestätigt und auch beziffert. Die Rede ist von 650 bis 1,3 Milliarden US-Dollar, wie Rüstungschef Urs Loher sagte.
Aus Sicht der DSCA muss die Schweiz Mehrkosten übernehmen. Sie begründet dies mit der hohen Inflation in den USA und den stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen nach der Covid-Pandemie. Das Stimmvolk bewilligte für den Flugzeugkauf 6 Milliarden Franken. Gemäss Vertrag betragen die Kaufkosten 6,035 Milliarden Franken.
Die Frage sei, worauf sich der Festpreis beziehe, sagte Loher. Die USA gingen von einer Vereinbarung zwischen ihrer Regierung und dem Hersteller Lockheed Martin aus. Die Schweiz dagegen nehme den offerierten Preis als Grundlage.
Er wolle dafür kämpfen, dass die Schweiz die Kampfjets zu den vereinbarten Bedingungen bekomme, sagte Pfister. Derweil würden aber alle Optionen geprüft. Ein vollständiger Verzicht auf den Kauf sei eine Option für den Fall, dass es keine Einigung gebe, aber «der Worst Case, den wir nicht anstreben».
Optionen in Prüfung
Ebenso eine Option sei ein Verzicht auf einen Teil der Kampfjets. Laut Loher würde sich das auf die Durchhaltefähigkeit der Armee auswirken. 36 Flugzeuge ergäben drei Wochen Durchhaltefähigkeit, sagte er. Mit weniger Kampfjets nehme die Durchhaltefähigkeit ab.
Mehrkosten durch den Kampfjet-Kauf gibt es allerdings in der Schweiz. Denn für die F-35 müssen auf den Militärflugplätzen Payerne VD, Emmen LU und Meiringen BE neue Hangars gebaut werden. Ebenfalls nötig sind Räume für Simulatoren und IT-Infrastruktur.
Aufgrund der Bauteuerung, der Entwicklung der Preise und höheren Sicherheitsanforderungen entstehen gegenüber dem gesprochenen Kredit von 120 Millionen Franken Mehrkosten von bis zu 60 Millionen Franken.
Im Rahmen einer Offset-Vereinbarung sollen vier der neuen Kampfjets in der Schweiz bei der Ruag endmontiert werden. Das Unternehmen prüft zurzeit, wie dieses Projekt mit Titel «Rigi» mit einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis realisiert werden kann.
Weitere Nachverhandlungen
Nachverhandeln muss die Schweiz auch bei anderen Projekten, etwa mit Thales, der Lieferantin des künftigen Luftraumüberwachungssystems Skyview. Umfang und Komplexität der Implementierung des Systems seien zu Beginn unterschätzt worden, schrieb der Bundesrat. Aufgrund neuer Gegebenheiten müssten Vertragsvereinbarungen angepasst werden.
Laut Robert Scheidegger, Chef Planung, Controlling, Digitalisierung und Sicherheit im VBS, gibt es Differenzen über die Vertragssumme. Man gehe von einer Einigung Ende Juni aus. Gebe es diese nicht, müsse als letzter Schritt ein Abbruch in Erwägung gezogen werden. Klärungen sind bei Skyview auch nötig, weil das Projekt ab 2026 neue regulatorische Anforderungen an die Flugsicherheit erfüllen muss.
Beim Luftverteidigungssystem Patriot wiederum planen die USA auf eine neue Konfiguration. Das könnte laut VBS dazu führen, dass die Schweiz als Nutzerin des bestehenden Systems die Weiterentwicklung mit bezahlen müsste. Was das bedeutet, wird zurzeit abgeklärt.
Die USA stellen zudem die Bedingung, dass sie Informatiksysteme von Ländern, die US-Waffensysteme betreiben, prüfen und genehmigen. Netzwerke und Datenströme müssten den US-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Laut Scheidegger gibt es zurzeit keine Hinweise darauf, dass Schweizer Systeme die Anforderungen nicht erfüllen könnten.
(AWP)