Mit dem Abkommen setze die Schweiz ihre Politik zur Stärkung des digitalen Handels und zur Diversifizierung ihrer Handelsbeziehungen fort, heisst es in einer Medienmitteilung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Regeln zum digitalen Handel habe die Schweiz im Rahmen der Freihandelsabkommen bereits mit neun Partnern vereinbart - zuletzt mit Chile.
Das nun vereinbarte Digitalabkommen wird gemäss Communiqué in das seit 2003 bestehende Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und Singapur integriert. Es sichere insbesondere den freien Datenfluss unter Einhaltung des Schutzes persönlicher Daten und verbiete die Erhebung von Zöllen auf elektronische Übermittlungen.
Darüber hinaus sehe es den Schutz von Quellcodes von Computerprogrammen vor.
Singapur wird in der Medienmitteilung als wichtiger Partner im Bereich der Finanzdienstleistungen, in der Logistik oder für Dienstleistungen in der Informations- und Kommunikationstechnik bezeichnet. 2024 habe sich der bilaterale Waren- und Dienstleistungshandel auf rund 5 Milliarden Franken belaufen.
Der Bundesrat wird im Frühling 2026 eine Vernehmlassung zum Abkommen durchführen. Danach werde er das Abkommen dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten.
(AWP)