«Das ist eine historische Entscheidung», schrieb die Zeitung am Freitag. «Dieses Urteil wird weitreichende Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit in der Schweiz haben, insbesondere in den Medien.» Das Urteil zeige, dass die Schweizer Justiz dieses Recht sehr restriktiv auslege.
Der Geschäftsmann Jean Claude Gandur hatte vor elf Jahren zivil- und strafrechtlich Klage eingereicht, nachdem bei «Le Courrier» im Zuge der Diskussion über die Erweiterung des Museums für Kunst und Geschichte (MAH) in Genf ein Porträt über ihn erschienen war. Der Mäzen schloss damals nicht aus, sich mit 40 Millionen Franken an der Finanzierung eines öffentlichen Gebäudes zu beteiligen.
Der Artikel erwähnte Jean Claude Gandurs Ölhandelsaktivitäten in Afrika. Dabei wurde auch mutmassliche Korruption im Zusammenhang mit einem seiner Unternehmen erwähnt. Nach einem ersten Urteil zugunsten der Zeitung hatte der Mäzen in der Berufungsinstanz und anschliessend vor dem Bundesgericht wegen Persönlichkeitsverletzung Recht bekommen. «Le Courrier» hatte diese Entscheidung vor vier Jahren vor dem EGMR angefochten.
Der Gerichtshof musste entscheiden, ob der gerichtliche «Eingriff» in die Meinungsfreiheit des «Courrier» in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar war. Der Artikel beruhte laut der Zeitung «auf einer gesicherten Tatsachengrundlage, ohne Rückgriff auf unbegründete Behauptungen».
Die Schweizer Gerichte hätten die Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit berücksichtigen müssen und sich nicht damit begnügen dürfen, lediglich die Persönlichkeitsverletzung zu prüfen, begründete der EGMR.
Der Gerichtshof verurteilt die Schweiz zur Zahlung von 52'600 Euro (rund 48'450 Franken) an den «Courrier» für Kosten und Auslagen sowie 4000 Euro (fast 3700 Franken) für immateriellen Schaden.
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(AWP)
