Im Vordergrund der Verschärfungen stehen drei Massnahmen: Grössere Räder, systematischere und häufigere Wartungen und optimierte Kontrollen. Ziel ist es, Radbrüche wie jenen der zur Entgleisung im Gotthard-Basistunnel geführt hatte, zu verhindern.
Neu dürfen Radsätze nicht mehr bis auf 840 mm, sondern nur noch bis auf 864 mm abgenutzt werden. Dadurch verkürzt sich ihre Einsatzdauer. Zusätzlich sollen bei den nun häufigeren Wartungen Sichtprüfungen der Räder eingeführt werden: Auch ausserhalb von Reparaturen in der Werkstatt sind künftig Kontrollen vorgesehen. Die neuen Regeln gelten ab sofort.
Wollen ausländische Unternehmen mit Güterzügen durch die Schweiz fahren, müssen sie nun nachweisen, dass jeder Zugwagen den Schweizer Standards entspricht. «Kein ungeprüfter Güterzug darf durch die Schweiz fahren», sagte ein Sprecher des Bundesamts für Verkehr (BAV) am Donnerstag auf Anfrage von Keystone-SDA.
Schweizer Alleingang
«Uns ist bewusst, dass dies ein Alleingang der Schweiz ist. Aber die EU ist bei diesem Prozess einfach zu langsam», sagte der Sprecher weiter. Man hoffe jedoch auf eine Signalwirkung für ganz Europa.
Dass die neuen Vorschriften mit zusätzlichem Aufwand und derzeit noch nicht bezifferbaren Mehrkosten verbunden sind, sei dem BAV klar. Der Sicherheitsgewinn überwiege jedoch. Ein Ausweichen ausländischer Güterverkehrsunternehmen auf Strecken ausserhalb der Schweiz sei kaum zu erwarten, die Alternativrouten im nahen Ausland seien dafür zu stark ausgelastet, so der BAV-Sprecher.
Die SBB begrüssen die strengeren Regeln, wie sie in einer Reaktion schrieben. Die Vorgaben würden das Unfall-Risiko senken und genau da ansetzen, wo es nötig sei.
Bereits vor einem Jahr - nach der Wiedereröffnung des Gotthard-Basistunnels - hatte Bundesrat Albert Rösti angekündigt, das Risiko von Radbrüchen senken zu wollen. Die Reparaturarbeiten nach der Entgleisung eines Güterzuges im August 2023 dauerten 13 Monate. Der Sachschaden belief sich auf 150 Millionen Franken.
mk/
(AWP)
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