WELCHE ZÖLLE GELTEN NUN?
Das Weisse Haus hat in der Nacht auf Freitag neue Zölle in Höhe von 10 bis 12,5 Prozent gegen rund sechzig Handelspartner angekündigt. Darunter fällt auch die Schweiz, für die seit Freitagmorgen 06.01 Uhr grundsätzlich ein Aufschlag von 12,5 Prozent gilt. Den Ländern wird vorgeworfen, nicht ausreichend gegen Zwangsarbeit vorzugehen. Je nach Handelspartner hätten die US-Untersuchungen einen «angemessenen Satz» ergeben.
Der Gesamtzoll auf Schweizer Importe in die USA wird somit auf mindestens 12,5 Prozent angehoben, wobei laut dem Schweizer Wirtschaftsdepartement (WBF) bestehende Meistbegünstigungszölle angerechnet werden. Weil der Zusatzzoll vielerorts auf den Meistbegünstigungszoll aufgeschlagen wird, ist die Schweiz besser gestellt als zahlreiche andere Länder. Gleichzeitig steht sie schlechter da als etwa die Europäische Union, das Vereinigte Königreich oder Kanada, die grundsätzlich einem Aufschlag von zehn Prozent unterliegen.
Der Direktor der schweizerisch-amerikanischen Handelskammer, Rahul Sahgal, führte diesen Unterschied auf eine spezifische Gesetzgebung gegen Zwangsarbeit zurück, die in der EU gelte, in der Schweiz aber fehle. Ein Gesetz, das sich viele Schweizer Unternehmen wegen drohender Zusatzkosten nicht wünschen, wie Sahgal im Westschweizer Radio RTS sagte.
GIBT ES AUSNAHMEN?
Ja. Ausgenommen sind laut den USA unter anderem Produkte, die bereits bestimmten anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel Stahl und Aluminium. Auch Öl und Gas seien nicht betroffen, sagte ein hochrangiger US-Beamter der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Ausnahmen gibt es für Waren, die zuvor bereits auf ein Schiff geladen wurden.
WAS SAGT DER BUND?
Bundesrat Guy Parmelins Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat die neuen Zölle am frühen Freitagmorgen zur Kenntnis genommen. Die im Rahmen der US-Untersuchungen hervorgebrachten Vorwürfe zur Zwangsarbeit wies es allerdings entschieden zurück. Die Schweiz strebe weiterhin ein rechtsverbindliches Abkommen mit den USA an.
WIE REAGIEREN DIE UNTERNEHMEN?
Den Vorwurf, die Schweiz unternehme zu wenig gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit, wiesen auch die Wirtschaftsverbände zurück. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Schweizer Lieferketten genutzt würden, um Waren aus Zwangsarbeit in den US-Markt zu schleusen, gab Economiesuisse an. Der Wirtschaftsdachverband bezeichnete den Zoll-Entscheid als «weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt».
Insbesondere die Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern mit tieferen Zöllen seien schmerzhaft, hiess es unisono. Um diese abzufedern, brauche es nun einen gezielten Bürokratieabbau sowie neue Freihandelsabkommen, teilte etwa der Branchenverband Swissmem mit. Die Medtech-Branche forderte zudem einen Verzicht auf neue Kosten wie die geplanten Aufsichtsabgaben auf Medizinprodukte. Und der Pharma- und Chemiedachverband Scienceindustries pochte auf ein bilaterales Wirtschaftsabkommen mit den USA.
Sorgen gibt es auch auf Seite der Arbeitnehmenden. Der Verband Angestellte Schweiz forderte mehr Schutz für die Belegschaft in der Maschinen-, Elektro-, Medizinaltechnik- und Zulieferindustrie. Die anhaltende Unsicherheit über die künftige Entwicklung sei belastend und gefährde Arbeitsplätze.
Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie wiederum zeigte sich relativ gelassen. «Die Ankündigung entspricht den zu erwartenden Szenarien. Mit 12,5 Prozent bei Uhren ist der Zollsatz der niedrigste seit April 2025», sagte Verbandspräsident Yves Bugmann am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. Angesichts der bestehenden Unsicherheit sei derzeit Vorsicht geboten. Die laufenden Untersuchungen könnten weitere Zölle nach sich ziehen.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DIE SCHWEIZER WIRTSCHAFT?
Unter Ökonomen sorgen die neuen Zölle zwar für zusätzliche Unsicherheit, unmittelbare gravierende Folgen für die Wirtschaft befürchten sie aber nicht. Exportorientierte Unternehmen dürften die Belastung dank ihrer Marktstellung vielfach an die Kunden weitergeben. Längerfristig könnten die Zölle allerdings Investitionen und Lieferketten beeinflussen.
WIE REAGIEREN DIE PARTEIEN?
Die grossen Schweizer Parteien haben durchs Band mit Unverständnis auf die Zollerhöhung reagiert. «Unter Trump gibt es keine Verlässlichkeit», liess sich etwa GLP-Parteipräsident Jürg Grossen zitieren. Bei den nun zu ergreifenden Massnahmen gingen die Meinungen aber auseinander.
Die FDP stellte sich in diesem Kontext wiederholt gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, über die das Schweizer Stimmvolk im November abstimmen wird. Die Schweiz müsse auf neue Steuern im Inland verzichten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Liberalen und die SVP forderten ausserdem beide den Abschluss von weiteren Freihandelsabkommen. Für die SVP dürfe sich die Schweiz aber auf keinen Fall «an die erpresserische Krisen-EU anbinden, die ihre Wirtschaft zu Tode reguliert».
SP und Grünliberale wiederum forderten mehr Weltoffenheit. Die Schweiz müsse eine gemeinsame Front mit der EU bilden, um «ein Mindestmass an wirtschaftlicher Stabilität und Zusammenhalt» zu gewährleisten, liess die linke Polpartei verlauten. Sie forderte Wirtschaftsminister Parmelin zudem auf, den USA keine Zugeständnisse mehr zu machen.
Auch die Mitte warnte den Bundesrat vor übermässigen oder einseitigen Zugeständnissen. Gefragt sei ein pragmatischer und selbstbewusster Kurs: verhandlungsbereit, aber nicht um jeden Preis. Eine Vereinbarung sei nur dann im Interesse der Schweiz, wenn sie gegenseitig, klar, überprüfbar und rechtlich verbindlich sei.
Die Grünen verlangten als Reaktion auf Trumps «willkürliche» Zollpolitik zudem volle Transparenz über die Gespräche und eine referendumsfähige Vorlage. «Der Bundesrat darf nicht im Hinterzimmer verhandeln», liess sich Parteipräsidentin Lisa Mazzone zitieren.
WAS WAR DIE AUSGANGSLAGE?
Am Freitag lief die gesetzliche Frist für die bisherigen globalen Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof hatte Trump im Februar in aller Eile neue globale Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Grundlage dafür war der Paragraf 122 aus dem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent maximal 150 Tage lang erlaubt. Zuvor hatte der Supreme Court entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren.
AUF WELCHES GESETZ STÜTZT SICH TRUMP DIESES MAL?
Die US-Regierung zieht das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heran, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden» Handelspraktiken entsprechend aktiv zu werden. Diese neuen Strafzölle hatten die USA bereits Anfang Juni vorgeschlagen.
WIE GEHT ES NUN WEITER?
Mit der jüngsten Bekanntgabe halten sich die USA momentan an die im vergangenen November gemeinsam mit der Schweiz vereinbarte Absichtserklärung. Dieses sieht für die meisten US-Importzölle aus der Schweiz eine Deckelung auf 15 Prozent vor. Eine zweite «Section 301»-Untersuchung steht allerdings noch aus. Diese betrifft angebliche Überkapazitäten in der Industrieproduktion. Die mögliche zusätzliche Zollbelastung ist damit unklar.
(AWP)
