Die «NZZ am Sonntag» hatte zunächst darüber berichtet und sich auf ein Schreiben des Kantons Luzern an die Landwirte bezogen. Darin stellte der Kanton fest, dass vom für Fische und Insekten hochgiftigen Wirkstoff Deltamethrin bei den Messungen in der Wyna zwischen dem 8. September und dem 8. Oktober 2025 «sehr hohe Konzentrationen» festgestellt worden seien.

Die Behörde schrieb von hundertfach und sogar tausendfach zu hohen Werten. Auf Nachfrage der «NZZ am Sonntag» hiess es beim Kanton, dass der höchste gemessene Wert den ökotoxikologischen Schwellenwert bis zu 4200-fach überschritten habe. Die Zeitung weist darauf hin, dass das Luzerner Landwirtschaftsamt genau in diesem Zeitfenster im Herbst die Behandlung der Rapsfelder in der Region mit Deltamethrin bewilligt habe.

Das Uvek bestätigte auf Anfrage von Keystone-SDA Aussagen gegenüber der «NZZ am Sonntag», dass die hohen Deltamethrin-Werte in der Wyna besorgniserregend seien und ernst genommen würden. Für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel bestünden rechtlich verbindliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer.

Die Kantone müssten die Einhaltung dieser Anforderungen kontrollieren. Bei Überschreitungen der Grenzwerte müssten sie Massnahmen ergreifen, schrieb eine Mediensprecherin des Bundesamts für Umwelt Bafu, das zum Uvek gehört.

Anwendung nur wenn Alternative fehlt

Deltamethrin gehört, wie es in diesem Schreiben weiter heisst, zu den Wirkstoffen, deren Anwendung seit dem 1. Januar 2023 für direktzahlungsberechtigte Betriebe grundsätzlich verboten ist.

Deltamethrin dürfe nur noch angewendet werden, wenn kein Ersatz durch Wirkstoffe mit geringerem Risiko für die Gewässer möglich sei. «Es bestehen derzeit keine gleichwertigen Alternativen zum Schutz bestimmter Kulturen; der Wirkstoff ist daher für die Landwirtschaft momentan von Bedeutung», so das Uvek weiter.

Zurzeit bestünden in der Gewässerschutzverordnung Grenzwerte für 19 Pestizidwirkstoffe. Neu wolle der Bundesrat für sieben weitere ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festlegen. Für drei weitere Wirkstoffe, einer davon sei Deltametrin, verzichte der Bundesrat vorerst auf neue Grenzwerte.

Zur Änderung der Gewässerschutzverordnung hat der Bundesrat am 26. November 2025 die Vernehmlassungen eröffnet. Sie dauert bis am 12. März 2026. Nach Abschluss dieser Vernehmlassung will der Bundesrat laut Uvek die Situation erneut prüfen und in einem nächsten Schritt einen spezifischen Grenzwert für Deltamethrin festlegen.

(AWP)