Das ukrainische Gesetz über das Kriegsrecht verbietet bisher ausdrücklich die Abhaltung von Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen. Das Gesetz kann geändert werden, jedoch sieht die Verfassung Parlamentswahlen erst nach der Aufhebung des Kriegsrechts vor. Verfassungsänderungen sind während des Kriegsrechts verboten.

Seit dem russischen Überfall von 2022 fanden keine Wahlen in der Ukraine statt. Die reguläre Amtszeit des Präsidenten lief im Mai 2024 aus, die des Parlaments im August 2024. Kommunalwahlen hätten Ende Oktober 2025 stattfinden müssen.

Zuvor hatte sich US-Präsident Donald Trump für die Abhaltung von Wahlen in dem kriegsgeplagten Land ausgesprochen./ast/DP/jha

(AWP)