«Das Gericht kommt zum Schluss, dass sämtliche beanstandeten Artikel inhaltlich korrekt und im Rahmen zulässiger journalistischer Berichterstattung lagen und keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellen», teilte die Gruppe am Mittwoch Keystone-SDA mit und legte eine Kopie des zweitinstanzlichen Urteils vor.

Das Verfahren betraf mehrere zwischen 2018 und 2019 veröffentlichte Artikel des «Tages-Anzeiger» über Steuerfragen, Russlandreisen sowie mögliche Interessenkonflikte rund um den ehemaligen Waadtländer Finanzdirektor und heutigen Ständerat.

In erster Instanz hatte der FDP-Politiker noch obsiegt. Das Zivilgericht des Bezirks Lausanne war zum Schluss gekommen, dass ein Teil der 2018 veröffentlichten Artikel des «Tages-Anzeigers» die Persönlichkeit von Broulis verletzt habe.

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(AWP)