«Das Gericht kommt zum Schluss, dass sämtliche beanstandeten Artikel inhaltlich korrekt und im Rahmen zulässiger journalistischer Berichterstattung lagen und keine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung darstellen», teilte die Gruppe am Mittwoch Keystone-SDA mit und legte eine Kopie des zweitinstanzlichen Urteils vom 30. April vor.

Der Anwalt von Pascal Broulis, Alexandre Curchod, sagte auf Anfrage dass sein Mandant den Fall ans Bundesgericht weiterziehen werde.

In erster Instanz hatte Broulis (FDP) im Februar 2025 noch Recht erhalten. Von den neun beanstandeten Artikeln wurden fünf vom Zivilgericht des Bezirks Lausanne als persönlichkeitsverletzend eingestuft.

Die zwischen Februar und November 2018 veröffentlichten Artikel hatten unter anderem nahegelegt, der ehemalige Finanzdirektor habe einem Vertrauten sowie seiner Parteikollegin Isabelle Moret steuerliche Vorteile verschafft.

Das Verfahren betraf mehrere zwischen 2018 und 2019 veröffentlichte Artikel des «Tages-Anzeiger» über Steuerfragen, Russlandreisen sowie mögliche Interessenkonflikte rund um den ehemaligen Waadtländer Finanzdirektor und heutigen Ständerat. Die Artikel thematisierten zudem die Einschulung seines Sohnes in Lausanne, bei der der betreffende Journalist eine Vorzugsbehandlung angedeutet hatte.

Neben diesen fünf Artikeln wurde auch der Journalist - der heute nicht mehr für Tamedia arbeitet - wegen Aussagen verurteilt, die er im September 2018 in der RTS-Sendung «Infrarouge» gemacht hatte. Auch diese wurden als persönlichkeitsverletzend gegenüber dem Waadtländer Politiker eingestuft.

«Im Rahmen der Pressefreiheit»

Das Waadtländer Kantonsgericht vertritt nun jedoch eine völlig andere Auffassung. Es ist der Ansicht, dass die in den beanstandeten Artikeln behandelten Themen «von erheblichem öffentlichem Interesse» seien. Politikerinnen und Politiker müssten im Rahmen ihres öffentlichen Amtes eine weitergehende mediale Kritik tolerieren als Privatpersonen. Die Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» habe sich somit im Rahmen der Pressefreiheit bewegt.

Medien seien berechtigt, kritische Fragen zu stellen, Verdachtsmomente zu thematisieren sowie Expertenmeinungen und politische Einschätzungen wiederzugeben - auch dann, wenn diese für die betroffenen Personen unangenehm seien.

Besonders deutlich hält das Gericht fest, dass Medien im Rahmen der Pressefreiheit auf Einschätzungen von Spezialisten Bezug nehmen dürfen. Ebenso unterstreicht es die Rolle der Medien bei der kritischen Begleitung politischer Institutionen und der öffentlichen Debatte über mögliche Interessenkonflikte.

«Das ist ein wichtiges Signal für den investigativen Journalismus. Dieses Urteil stärkt die Pressefreiheit in wesentlichen Punkten. Es bestätigt, dass kritischer und pointierter Journalismus gegenüber öffentlichen Persönlichkeiten weiterhin möglich sein muss - auch wenn er stört oder politische Debatten auslöst», sagte der Anwalt der TX Group und des Journalisten, Kevin Guillet.

mk/

(AWP)