Das Straflandesgericht Wien hat die U-Haft gegen den Tiroler Investor und Gründer der Signa-Gruppe um zwei weitere Monate bis 12. Januar verlängert. Das Gericht gehe weiterhin von «dringendem» Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus, hiess es in einer Aussendung dazu.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die Verteidigung gaben keine Erklärung ab. Gegen den Beschluss kann binnen drei Tagen Beschwerde eingereicht werden.
Zweites Verfahren im Dezember
Im Oktober wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Demnach soll er Vermögenswerte beiseite geschafft und so die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz geschmälert haben.
Nach Einsprüchen der WKStA und der Verteidigung ist dieses erste Urteil nicht rechtskräftig. Ein zweites Verfahren ist für 10. und 16. Dezember ebenfalls in Innsbruck anberaumt. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.
Die WKStA ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite mehr als einem Dutzend verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch.
Im Visier hat die Staatsanwaltschaft mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Millionen Euro, hiess es.
Medienberichte zu Streit über Zigtausende Mails
Nicht nur im Gerichtssaal tobt laut Medienberichten ein Streit zwischen Benko und der WKStA. Wie der «Kurier» im Oktober berichtete, beantragte Benkos Rechtsanwalt Norbert Wess einen Laptop für seinen Mandanten, auf den alle Mails und Kalendereinträge Benkos überspielt werden sollen, damit sich dieser die Protokolle anhören und gegen Vorwürfe verteidigen kann. Bisher sei das nicht erfolgt, teilte Wess am Montag auf APA-Anfrage mit.
Die WKStA erklärte laut «Presse»-Bericht dieser Tage dazu, dass die «normale» Akteneinsicht Benko nicht verwehrt werde. Wäre er auf freiem Fuss, wären ihm seine Datenträger - nach behördlicher Herstellung von Sicherungskopien - wieder zurückgegeben worden. So aber könne immerhin Benkos Anwalt auf die «wieder ausgefolgten Geräte» zugreifen. Benko steht laut Justizanstalt ein Tablet zur elektronischen Akteneinsicht zur Verfügung, das ihm laut früheren Berichten wiederum nicht Genüge tut.
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(AWP)