Die Prime Holding GmbH hat beim Handelsgericht Wien mit Passiva von 1,275 Mrd. Euro und die Prime Beteiligung GmbH mit 37,5 Mio. Euro ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt. Beide bieten einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent an, haben ihren Firmensitz in Wien und sind reine Beteiligungsgesellschaften, so der KSV1870.

Zur Begründung der beiden Insolvenzen hiess es Freitagnachmittag in beiden Fällen vom KSV: «Ursächlich für die Beantragung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung war, dass die Schuldnerin kurzfristig keine Gewinnausschüttungen aus ihren Beteiligungen bzw. keine Finanzierungen aus ihrem Gesellschafterkreis mehr zu erwarten hat.»

Nähere Angaben über die Struktur der Gläubiger würden dem KSV1870 bis dato nicht vorliegen. Beide Unternehmen sollen nach Informationen der Gläubigerschützer fortgeführt werden.

Mögliche Ansprüche gegenüber Wirtschaftsprüfern

Erst zur Wochenmitte hatte das deutsche «Manager Magazin» berichtet, dass sich die Masseverwalter nun die Rolle der Wirtschaftsprüfer genauer anschauen. Es seien bereits Gutachter kontaktiert worden, um etwaige Ansprüche gegen die Prüfer auszuloten. Man gehe dem Verdacht nach, dass fahrlässig geprüft worden sei.

Firmengründer Rene Benko war erst am Mittwoch im parlamentarischen Cofag-Untersuchungs-Ausschuss geladen, blieb dort aber über lange Strecken in wichtigen Fragen wortkarg. Er entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die grösstenteils ebenso insolvente Signa-Firmengruppe. Wegen «Aussageverweigerung» wurden drei Beugestrafen beantragt.

Während sich Benko in Wien den Fragen der Parlamentarier stellen musste, ging es auch in Innsbruck um sein Firmenimperium. Am dortigen Landesgericht fand die Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren gegen die Familie Benko Privatstiftung statt. Nach der einstündigen Verhandlung teilte Masseverwalter Herbert Matzunski vor Journalisten mit, dass 2,3 Mrd Euro an Gläubigerforderungen angemeldet wurden. Davon wurden aber lediglich 49,4 Mio Euro anerkannt.

(AWP)