Die Beschwerdeinstanz habe daher mit Verfügung vom (heutigen) 23. Oktober der Beschwerde von Talenthouse betreffend Dekotierung aufschiebende Wirkung bis am 27. November 2023 gewährt. Folglich werde die Dekotierung der Talenthouse AG bis auf Weiteres aufgeschoben, heisst es weiter.
Die Dekotierung hätte eigentlich per 9. November erfolgen sollen, der letzte Handelstag der Aktien der Talenthouse wäre dann der 8. November 2023 gewesen. Die Entscheidung dafür war am 3. Juli gefallen.
Bekanntlich befindet sich das Unternehmen in provisorischer Nachlassstundung. Es versucht derzeit, den Konkurs abzuwenden und die Zukunft neu zu ordnen. Es soll konkret ein Börsenmantel für eine andere Gesellschaft werden. Geplant ist also ein sogenannter «reverse takeover».
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(AWP)