Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Rahmenbedingungen für ihre neue «Erweiterte Liquiditätsfazilität» (ELF) festgezurrt. Das Instrument soll ‌Banken ⁠mit Sitz in der Schweiz ab Anfang 2027 ⁠im Bedarfsfall rasch und standardisiert mit flüssigen Mitteln versorgen, wie die Notenbank ‌am Donnerstag mitteilte.

Ziel sei es, ‌die Stabilität des Bankensystems ​zu stärken, wenn Institute ihre eigenen Liquiditätspuffer als nicht mehr ausreichend einschätzen. Als Pfand für die Kredite akzeptiere die Notenbank Hypotheken sowie ein breites Spektrum an Wertpapieren. ‌Für systemrelevante Banken könnten zudem institutsspezifisch weitere Sicherheitenkategorien zugelassen werden.

Kernstück des neuen Regelwerks sei ein abgestuftes Verfahren beim Zugriff auf ​die Notenbankgelder. Bis zu einer bankenspezifischen Obergrenze – der ​sogenannten ELF-Limite – können Institute Liquidität ​gegen Sicherheiten abrufen, ohne dafür einen gesonderten Antrag stellen oder ihre ‌Solvenz formell bestätigen zu müssen.

Die Höhe dieser Limite orientiert sich an den von der jeweiligen Bank vorbereiteten und ​gemeldeten Sicherheiten. ​Erst wenn der ⁠Finanzbedarf diese Schwelle überschreite, werde die Hürde ​höher: Dann müssen ⁠die Banken einen formellen Antrag beim SNB-Direktorium einreichen ‌und zugleich ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen. Bevor das System in den produktiven Betrieb geht, steht eine Testphase ‌an. Bis Mitte 2026 sollen die Abläufe ​mit Pilotbanken erprobt werden.