In diesem Rahmen soll die Branche «raus aus der Tieflohnzone», wie die Arbeitnehmerorganisation Hotel & Gastro Union sowie die Gewerkschaften Unia und Syna am Montag in einer Mitteilung schrieben. Derzeit liegt der tiefste Mindestlohn demnach bei monatlich 3700 Franken, der Medianlohn von Beschäftigten ohne Kaderfunktion bei 4335 Franken.
Konkret fordern die Beteiligten einen automatischen Teuerungsausgleich auf die Mindestlöhne sowie höhere Reallöhne. Ziel müsse es zudem sein, dass Arbeitnehmende mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder einem gleichwertigen - auch ausländischen - Diplom mindestens 5000 Franken verdienen.
Weiter wollen Gewerkschaften und Arbeitnehmende, dass sich die Arbeitgebenden stärker an Weiterbildungen beteiligen. Schon heute werde ein breites Angebot über den Gesamtarbeitsvertrag finanziert, allerdings steuerten die Beschäftigten 90 Prozent an die Kosten bei.
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, fordern die Beteiligten planbare freie Tage, eine Ausweitung des Mutterschaftsurlaubs und eine flexible Rückkehr nach der Elternzeit. Zudem brauche es Schutzbestimmungen gegen sexuelle Belästigung und Mobbing.
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) regelt Löhne und Arbeitsbedingungen von mehr als einer Viertelmillion Beschäftigten im Gastgewerbe, in der Hotellerie und in der Essensauslieferung. Die Neuverhandlungen dauern bis Ende 2026, in Kraft treten sollen die Änderungen Anfang 2028. Der bisherige Vertrag stammt von 2017.
(AWP)