Das Abkommen koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Staaten, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen am Montag mitteilte. Es war nötig, weil die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt ist.

Das neue Sozialversicherungsabkommen gewähre den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit, hiess es in der Mitteilung weiter. Es vermeide eine doppelte Versicherung und Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung kommen. Dadurch werde auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert.

(AWP)